BerlinPositives Fazit zu Klimaschutzprogramm
Das Klimaschutzprogramm Effiziente GebäudePLUS hat mit rund 30 Millionen Euro beantragtem Zuschussvolumen alle Erwartungen übertroffen. Wie die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie mitteilt, kommen ein Jahr nach Antragsstart die Investitionsbank Berlin (IBB) und das Land Berlin zu diesem positiven Fazit. Seit Anfang August 2021 seien in den fünf Fördermodulen 1.091 Anträge eingegangen. Über 90 Prozent davon entfielen auf private Eigentümer. Am häufigsten würden die Zuschüsse für den Austausch beziehungsweise die Optimierung der Anlagentechnik (568 Anträge) und die Verbesserung vom Wärmeschutz der Gebäudehülle (379 Anträge) genutzt. Insgesamt habe das Land Berlin für Effiziente GebäudePLUS Fördermittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Beheizung der Gebäude mit fossilen Energien sei immer noch die Hauptursache der CO2-Freisetzung in Berlin. Der Senkung des Verbrauchs durch Verbesserungen an der Gebäudehülle und einer Erneuerung der Heizungstechnik komme dabei eine entscheidende Rolle zu. Das Programm Effiziente GebäudePLUS stelle somit einen entscheidenden Hebel in Berlin dar, um langfristige Einsparungen von CO2-Emissionen im Sinne der Berliner Klimaziele zu bewirken.
Mit dem Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS werde die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Land Berlin unterstützt, um eine Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Gebäudesektors zu erreichen. Das Programm richte sich mit der Bereitstellung von Zuschüssen in erster Linie an private Gebäudeeigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern einschließlich großen Mietshäusern sowie von Gewerbeeinheiten oder Bürogebäuden im Land Berlin. Dabei werde die überarbeitete Förderkulisse des Bundes durch attraktive Zuschüsse des Landes ergänzt. Seit Veröffentlichung des Berliner Haushalts am 14. Juli würden die eingegangenen Anträge wieder bearbeitet und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen bewilligt. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolge nach dem Erstattungsprinzip.
Das Förderprogramm sei in fünf Fördermodule untergliedert. Diese reichten von Einzelmaßnahmen zum Wärmeschutz der Gebäudehülle, unter anderem Dämmung der Außenwände oder Austausch von Fenstern durch Wärmeschutzfenster, bis zur Förderung der Optimierung oder Erneuerung von Anlagentechnik wie Heizungs- und Lüftungsanlagen. Darüber hinaus sei ein Fördermodul digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung vorgesehen. Die Fördersätze reichten je nach Maßnahme von zehn bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme betrage 500.000 Euro Zuschuss je Vorhaben.
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