Mittwoch, 5. November 2025

NEP 2035Ü-Netzbetreiber übergeben Entwurf

[28.04.2021] Die Übertragungsnetzbetreiber haben den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2035 in der Version 2021 übergeben. Der Anteil der erneuerbaren Energien liegt dann zwischen 70 und 74 Prozent.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 26. April 2021 den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2035, Version 2021 der Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Eingeflossen sind Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zum ersten Entwurf des NEP, die vom 29. Januar bis 5. März 2021 durchgeführt wurde. Insgesamt sind rund 3.300 Einsendungen überwiegend von Privatpersonen eingegangen. Das berichtet TransnetBW. Den größten Anteil der Einsendungen mache ein Serienbrief mit 3.100 Einsendungen aus. Das Themenspektrum der Einsendungen sei groß. Sie dienen den ÜNB als wertvolle Hinweise für Parameter und Ziele des Szenariorahmens zum nächsten Netzentwicklungsplan (Version 2023). Stellungnahmen seien oft mit der Forderung verbunden, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem sei vielfach darauf hingewiesen worden, dass sich die zukünftige Nutzung von grünem Wasserstoff auf die Stromnetzplanung auswirken werde. Die Berücksichtigung innovativer Technologien wiederum wurde in vielen Stellungnahmen begrüßt. Die Konsultation wurde laut TransnetBW auch genutzt, um zu konkreten Netzprojekten Stellung zu beziehen. Die Stellungnahmen zielen überwiegend auf die Kosten und Umweltauswirkungen der Projekte.
Im Szenario B 2040 sind gegenüber dem Szenario B 2035 weitere 550 Kilometer an AC-Netzverstärkungen erforderlich. Der weiter ansteigende Transportbedarf ist im Wesentlichen auf die höhere Stromnachfrage sowie die höhere Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien zurückzuführen. Bezogen auf den jeweiligen Bruttostromverbrauch beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien zwischen 70 und 74 Prozent in den Szenarien für das Jahr 2035. Die installierte Kapazität an Offshore-Windenergie steigt um zehn Gigawatt an sowie die Kapazität an Elektrolyseuren um fünf GW im Einklang mit den Ausbauzielen der Bundesregierung für diese Technologien. Gemäß den Anforderungen der BNetzA haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP Kosten-Nutzen-Analysen für insgesamt sechs grenzüberschreitende Leitungsprojekte, so genannte Interkonnektoren, durchgeführt. Im Ergebnis weisen alle einen volkswirtschaftlichen Nutzen auf, begründet größtenteils durch eine wesentliche Reduktion der Gesamtsystemkosten. Alle Projekte führen zudem zu einem Rückgang der CO2-Emissionen und erhöhen größtenteils die Integration von erneuerbaren Energien. Basierend auf dem Szenario B 2035 haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) eine Bewertung der Systemstabilität des Netzes einschließlich der vorgeschlagenen Netzmaßnahmen vorgenommen. Die Analysen zeigen, dass Blindleistungskompensationsanlagen zur Deckung des stationären und regelbaren Bedarfs zur Spannungshaltung mit einer installierten Leistung von 60 Gigavoltampere reaktiv erforderlich sind.





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