GEGVerbände: Schritt zur Wärmewende
Zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Wir haben von Beginn an für eine Wärmewende aus einem Guss geworben, also die Infrastruktur, die Heiztechnologie und den Förderrahmen gemeinsam anzugehen. Mit dem GEG, aber auch der kommunalen Wärmeplanung und einem angepassten Förderrahmen werden nun Instrumente geschaffen, die den beteiligten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, den Energieversorger und den Kommunen die notwendigen Entscheidungen erleichtern sollen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten bei der Wärmewende nun Konstanz und Planungssicherheit erhalten. Ein Hin und Her nutzt niemandem.
Kritisch sehen wir hier nach wie vor die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze. Sie sind für die Netzbetreiber kaum umsetzbar. In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehlt noch immer die notwendige Ausgestaltung. Fahrpläne zur Umstellung beziehungsweise Schaffen eines Wasserstoffnetzes sollten systematisch parallel zur Fernwärme auch im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden.“
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), äußerste sich wie folgt: „Hinter uns liegen intensive monatelange Debatten um dieses Gesetz, das für die Wärmewende wichtige Voraussetzungen schafft. Dabei konnten wesentliche Verbesserungen erreicht werden: Eine bessere Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz, realistischere Erfüllungsfristen, Ziele und Zwischenziele sowie eine tatsächliche Technologieoffenheit.
Wir begrüßen, dass die Abgeordneten zentrale Punkte unserer Vorschläge aufgegriffen haben. Dennoch bleibt auch Kritik an diesem Gesetzentwurf, der vieles sehr kleinteilig regelt und leider auch von Misstrauen gegenüber Betreibern von Fernwärme- und Gasnetzen geprägt ist.
Zentrale Fragen bleiben offen und Herausforderungen bestehen. Das betrifft vor allem rechtliche Hürden mit Folgen für mögliche Wasserstoffnetzausbaugebiete.
Wir gehen davon aus, dass sich im Zuge der parlamentarischen Beratungen über das Wärmeplanungsgesetz noch weiterer Änderungsbedarf ergibt. Das Gebäudeenergiegesetz wird uns also weiterhin beschäftigen. Auch die finanziellen Bedingungen, die Förderungen für Hauseigentümer und Infrastrukturbetreiber, müssen noch dringend geklärt werden, um wirklich Planungssicherheit zu bekommen.
Auf Basis des neuen Gebäudeenergiegesetzes können Energieversorgungsunternehmen zusammen mit Kommunen und Immobilieneigentümern die Wärmewende vor Ort umsetzen und sich für die jeweils effizienteste Lösung auf dem Weg zur Klimaneutralität entscheiden.“
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