Dienstag, 17. März 2026

Mecklenburg-VorpommernPlanungserlass Wind an Land

[10.02.2023] In Mecklenburg-Vorpommern werden naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nicht mehr von den Landkreisen, sondern von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt durchgeführt. Die Änderung der Zuständigkeit ist Bestandteil des Planungserlasses Wind an Land.

Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Reinhard Meyer (SPD) und Klima- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) haben am Dienstag (7. Februar 2023) im Rahmen einer Pressekonferenz in Schwerin einen Planungserlass Wind an Land vorgestellt. Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Ausbau der Windenergie an Land in Mecklenburg-Vorpommern. Energieminister Meyer erklärte: „Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche und verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete festgelegt. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verantwortung für die Planung von Windenergieflächen bei den regionalen Planungsverbänden bleibt und gleichzeitig die Verfahren beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig auf die Regionen verteilt wird – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden.“

Genehmigung aus einer Hand

Umweltminister Backhaus, dessen Ressort für die Genehmigung von Windenergieanlagen zuständig ist, fügte hinzu, dass sein Ministerium eine wichtige Weichenstellung vorgenommen habe: „Die naturschutzfachliche Beurteilung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen wird in unserem Land künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Bisher waren dafür die Landkreise zuständig. Ziel dieser Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen von der gleichen Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und damit die Verfahren effektiver und effizienter abgewickelt werden können.“

Über vier Prozent der Landesfläche sind geeignet

Der vom Kabinett beschlossene Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen werden. Energieminister Meyer: „Es sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden, das ist uns wichtig. Dabei geht es um Siedlungsabstände, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Wasser und Infrastruktur. Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich.“





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