BundesnetzagenturNeue Regelungen bekannt gegeben
Nach einer zweiten Konsultation hat die Bundesnetzagentur gestern wegweisende Regelungen bekannt gegeben, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sicher und zügig in das Stromnetz zu integrieren. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, zielen die Regelungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, darauf ab, einen raschen und sicheren Ausbau der E-Mobilität und Wärmepumpen zu ermöglichen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, unterstreicht die Bedeutung dieser Maßnahmen und betont, dass man Vorsorge treffe, um eine zügige Anbindung und sicheren Betrieb dieser Verbrauchseinrichtungen zu gewährleisten.
Schlüsselpunkte der Festlegungen
Die Festlegungen umfassen mehrere Schlüsselpunkte: Die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors soll erheblich zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen. Daher begrüßt die Bundesnetzagentur ausdrücklich einen umfassenden Ausbau von E-Mobilität und Wärmepumpen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge weisen höhere Leistungen auf und beziehen oft gleichzeitig Strom. Obwohl das Niederspannungsnetz einzelne neue Anwendungen aufnehmen kann, ist der größte Teil der Netze aktuell nicht auf einen schnellen Hochlauf vorbereitet. Daher müssen die Netze in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.
Die Bundesnetzagentur legt Vorsorge für Netze ohne erfolgte Optimierung fest, um die Verkehrs- und Wärmewende zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit in der Niederspannung zu gewährleisten. Die Regelungen wurden im Vergleich zum Entwurf vom Juni 2023 in einigen Punkten angepasst.
Netzbetreiber dürfen den Anschluss neuer Wärmepumpen oder privater Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung ablehnen. Im Gegenzug dürfen sie bei drohender Netzüberlastung den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär dimmen, unter der Bedingung, dass dies aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung abgeleitet wird.
Eine Mindestleistung muss immer verfügbar sein, um den Betrieb von Wärmepumpen und das Laden von Elektrofahrzeugen zu ermöglichen. Die Verbraucher haben die Möglichkeit, Anlagen direkt vom Netzbetreiber steuern zu lassen oder eigenständig zu koordinieren. Selbst erzeugte Energiemengen können dabei berücksichtigt werden.
Transparenz über Internet-Plattform
Netzbetreiber müssen Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internet-Plattform detailliert ausweisen, um Überlastungsprobleme transparent zu machen.
Als Anreiz zur netzorientierten Steuerung erhalten Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt. Die Bundesnetzagentur legt erstmals Rahmenbedingungen für ein variables Netzentgelt fest, das zeitliche Verbrauchsverschiebungen belohnen soll.
Die Regelungen sehen verschiedene Module zur Entgeltreduzierung vor, entweder durch einen pauschalen Betrag oder eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises, je nach Wahl des Betreibers.
Die Bundesnetzagentur fördert die Effizienz durch diese wegweisenden Maßnahmen, die nicht nur die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen beschleunigen sollen, sondern auch zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Förderung der E-Mobilität und Wärmepumpen beitragen. Die Behörde fordert die Zusammenarbeit der Netzbetreiber und anderer Marktteilnehmer, um Empfehlungen für die Standardisierung und massengeschäftstaugliche Umsetzung der netzorientierten Steuerung zu erarbeiten.
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