Montag, 27. Oktober 2025

Baden-WürttembergWärmeplanung im Konvoi

[02.07.2025] Baden-Württemberg will die Wärmewende und den Schutz vor den Folgen des Klimawandels vorantreiben. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Städte und Gemeinden künftig Wärmepläne und Klimaanpassungskonzepte erstellen müssen. Die Kosten sollen über einen finanziellen Ausgleich gedeckt werden.

Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker erwartet einen zusätzlichen Schub für den Klimaschutz im Land.

(Bildquelle: Umweltministerium/Regenscheit)

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 24. Juni 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der weitreichende neue Aufgaben für die Städte und Gemeinden vorsieht. Das teilte das Umweltministerium mit. Grundlage sind zwei Bundesgesetze: das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG). In Baden-Württemberg werden diese Vorgaben über eine Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW) umgesetzt.

Alle Gemeinden sind betroffen

Künftig sollen alle Kommunen in Baden-Württemberg einen kommunalen Wärmeplan und ein Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorlegen. Bisher galt die Pflicht zur Wärmeplanung nur für 104 große Kreisstädte und Stadtkreise. Nun sind alle Gemeinden betroffen – unabhängig von ihrer Größe.

Die Wärmeplanung soll laut Land dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sich besser auf klimafreundliche Heizsysteme umstellen können. Der Plan soll jeweils die örtlich besten Lösungen aufzeigen. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Auch so genannte Planungskonvois – also Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden – sind möglich.

Frist bis Juni 2028

Für Gemeinden, die bislang noch keinen Wärmeplan erstellt haben, gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028. Bereits bestehende Planungen behalten ihre Gültigkeit. Erst bei der ersten Fortschreibung müssen sie die neuen Bundesvorgaben erfüllen. Spätestens ab dem 1. Juli 2030 müssen alle Pläne bundesweit einheitlich sein.

Neben der Wärmeplanung sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle Kommunen ein Konzept zur Anpassung an den Klimawandel erstellen. Solche Konzepte sollen dabei helfen, Risiken wie Hitzewellen, Starkregen oder Trockenheit besser zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Die Konzepte müssen auf Analysen der örtlichen Gegebenheiten basieren und sollen verschiedene Lebensbereiche berücksichtigen – etwa Gesundheit, Bevölkerungsschutz, Wasser oder Landwirtschaft.

Landkreise sollen dabei kleinere Gemeinden unterstützen. Sie können gemeinsame Konzepte für mehrere Kommunen erstellen. Der Gemeinderat jeder Kommune entscheidet über die vorgeschlagenen Maßnahmen. Konzepte, die ab dem 1. Januar 2015 erstellt oder aktualisiert wurden, bleiben gültig. Ob sie angepasst werden müssen, entscheiden die Städte und Gemeinden selbst.

Unterstützung durch das Land

Die Landesregierung will den zusätzlichen Aufwand ausgleichen. Sie stellt Daten für die Analysen kostenfrei zur Verfügung, unterstützt fachlich über Schulungen und stellt Hinweise bereit – etwa über das Kompetenzzentrum Klimawandel der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Zudem ist ein finanzieller Ausgleich für Personal- und Sachkosten vorgesehen.

Umweltministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „In Baden-Württemberg sind wir frühzeitig vorangegangen, um den Gemeinden und ihren Bürgerinnen und Bürgern mit der Wärmeplanung einen Weg aufzuzeigen, wie sie künftig klimafreundlich heizen können.“ Fast alle großen Städte hätten bereits Wärmepläne erstellt, viele kleinere seien ebenfalls aktiv. Die neuen Vorgaben seien ein zusätzlicher Schub für den Klimaschutz im Land.





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