Donnerstag, 20. August 2026

RegulatorikHochspannung im System

[20.08.2026] Energieversorger müssen sich in den kommenden Jahren auf zahlreiche regulatorische Neuerungen einstellen. MaBiS-Hub, Lieferantenwechsel Gas in 24 Stunden, AgNeS, HEDWIG und MiSpeL bringen insbesondere für die IT-Infrastrukturen Herausforderungen mit sich.

Energieversorger müssen sich auf neue Regularien einstellen – etwa durch das Verfahren HEDWIG zur Herausgabe von Energiemarktdaten.

(Bildquelle: Pinit/stock.adobe.com)

Auf die Energieversorger kommen 2026 und in den Folgejahren wichtige regulatorische Vorgaben zu, die insbesondere für die IT herausfordernd werden. Das wird gerade für kleine und mittlere Stadtwerke, die in diesem Bereich nur geringe Ressourcen haben, spannend. 

Ein Wendepunkt in der Energiewirtschaft könnte etwa die Einführung der MaBiS-Hubs (Marktprozesse zur Bilanzierung Strom) werden. Ziel ist es, die bisherigen, dezentralen Strukturen durch eine zentrale, transparente und effizientere Plattform als Knotenpunkt (eben den Hub) zu ersetzen. Das betrifft insbesondere die Verarbeitung und Qualitätssicherung von Viertelstundenwerten, die bislang zwischen Netzbetreibern, Lieferanten, Bilanzkreisverantwortlichen und Messstellenbetreibern über bilaterale Schnittstellen ausgetauscht wurden. Die Einführung soll nicht nur die Datenqualität steigern, sondern auch Effizienzgewinne und Marktentlastung ermöglichen. Bis 2030 soll es eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der MaBiS-Hubs geben. Dazu werden die bislang geltenden Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom einer Revision unterzogen. Das Ziel: Prozesse sollen automatisiert, Fehlerquoten reduziert und die Marktkommunikation transparenter gemacht werden.

Unternehmen müssen sich frühzeitig auf die Anbindung an den MaBiS-Hub und höhere Datenqualitätsstandards vorbereiten. Dazu sollten sie ihre IT-Systeme und Schnittstellen anpassen, Schulungen für ihre Fachabteilungen organisieren und aktive Tests mit dem MaBiS-Hub planen.

Energy Sharing trifft MiSpeL

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) § 42c wurde im November 2025 zudem die Regelung zu Energy Sharing in Deutschland eingeführt. Seit Juni dieses Jahres dürfen Bürger, Unternehmen und Kommunen gemeinsam erzeugten erneuerbaren Strom teilen, auch über Grundstücksgrenzen hinweg. Die Regelung zielt darauf ab, die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu steigern und lokale Energiegemeinschaften zu fördern. Damit einher geht die Verpflichtung für Stromnetzbetreiber, eine gemeinsame bundesweite Internetplattform zu errichten und zu betreiben, die in benutzerfreundlicher Weise mindestens über die erstmalige Bestellung, Änderung oder Abbestellung von Zahlpunktanordnungen oder Verrechnungskosten hinter einem Netzanschluss informieren und zudem die Registrierung von Energy-Sharing-Vereinbarungen gewährleisten muss. 

Für die „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ steht die Abkürzung MiSpeL. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ersetzt damit die bisherige Ausschließlichkeitsoption, die es Speichern nur erlaubte, erneuerbaren Strom zum Laden zu nutzen. Mit MiSpeL haben Prosumer nun die Wahl zwischen zwei Modellen – der Abgrenzungsoption, dem Pauschalmodell und der Ausschließlichkeitsoption. Ziel ist es, die marktaktive Nutzung von kleinen und großen Speichern wie etwa Solarparks zu ermöglichen; auch Ladepunkte für Elektromobile können wie Speicher im Markt genutzt werden. So werden Stromspitzen gekappt und Dunkelflauten überbrückt.

HEDWIG und AgNes 

Einen weiteren regulatorischen Schritt hat die BNetzA im Juli vergangenen Jahres mit dem Verfahren HEDWIG (Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information) eingeleitet. Ziel ist die Erhebung, Bündelung und Veröffentlichung relevanter Energiemarktdaten auf der nationalen Transparenzplattform nach § 111g EnWG. Damit sollen Marktakteure, Behörden und Öffentlichkeit künftig verlässlichere und detailliertere Informationen zur Energiewende erhalten. Nach Vorstellung der BNetzA sollen die Meldepflichten im Rahmen von HEDWIG vor allem jene Akteure erfassen, die maßgeblich zur Transparenz und Funktionsfähigkeit des Energiemarkts beitragen. Dazu zählen in erster Linie Energieversorgungsunternehmen, Marktgebietsverantwortliche sowie Betreiber größerer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als einem Megawatt. Die Errichtung der nationalen Transparenzplattform soll bis Ende dieses Jahres erfolgen.

Mit dem Diskussionspapier AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) schließlich hat die BNetzA ein zentrales Reformvorhaben für das deutsche Stromnetzregime angestoßen. Es soll die bisherigen Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Ende 2028 außer Kraft tritt, durch ein zukunftsfähiges, anreizkompatibles und verursachungsgerechtes System ablösen. Denn die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien – häufig dezentral, volatil und netzferner als klassische Kraftwerke – erfordert nicht nur den Netzausbau, sondern auch eine Neujustierung der Netzentgeltstruktur. Speichertechnologien, Prosumer-Modelle, sektorübergreifende Anwendungen wie zum Beispiel Power to Heat oder Elektromobilität und Digitalisierung machen ebenfalls ein zeitgemäßes regulatorisches Rahmensystem erforderlich. 

Mit AgNes unternimmt die Bundesnetzagentur den ersten Schritt in Richtung einer neuen Netzentgeltsystematik, die mit dem künftigen Energiesystem kompatibel ist. Für Marktteilnehmer und Projektentwickler im Energiesektor ist es jetzt entscheidend, die Weichenstellungen dieses Prozesses rechtzeitig zu erkennen und in Vertragsgestaltung, Investitionsentscheidungen und Strategie zu integrieren.

Darüber hinaus fordert das Bundeswirtschaftsministerium, dass ab 2026 nicht nur der Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich sein muss, sondern auch der Wechsel von Gas- und Wasserstofflieferanten. Mit den neuen Versionen GeLi Gas 2.0 und 3.0 werden wichtige regulatorische Anpassungen eingeführt, die sowohl Netzbetreiber als auch Lieferanten betreffen. Ziel der Anpassung ist es, die bestehenden Prozesse im Gasmarkt zu modernisieren und an die Prozesse im Strom anzugleichen. 

Ausblick 2026

Zu den regulatorischen Neuerungen zählt schließlich auch noch die Pseudonymisierung, ein Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten, bei dem die Identifizierung betroffener Personen erschwert wird, ohne dass die Daten ihren Nutzen verlieren. So werden beispielsweise Namen durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt, wobei der Personenbezug erhalten bleibt, da die Pseudonyme in einer Liste den Klarnamen zugeordnet werden können. Nach § 52 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist eine Pseudonymisierung von Last- oder Zählerstandsgängen verpflichtend durchzuführen. 

Ursprünglich fand der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Verwendung der Marktlokations-ID (MaLo-ID) hierfür nicht ausreichend, zwischenzeitlich haben sich BNetzA und BfDI aber darauf geeinigt, dass bis längstens 2030 die Nutzung der MaLo-ID übergangsweise zulässig ist. Allerdings müssen Datenempfänger dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass Zählerstandsgangdaten nicht mit personenidentifizierenden Informationen verknüpft werden können.

„Die Themen Lieferantenwechsel Gas in 24 Stunden, Pseudonymisierung und MaBiS-Hub bedeuten für Versorgungsunternehmen eine große Herausforderung und erzeugen verständlicherweise vielerorts Verunsicherung“, fasst cortility-Geschäftsführer Holger Geiger zusammen. „Wir von cortility sorgen dafür, dass die wichtigen Schnittstellen da sein werden.“ Sein Kollege Sascha Dörr ergänzt: „cortility ist vorbereitet und kann seinen Kunden aus der Energiewirtschaft bei diesen enormen Herausforderungen helfen. Wir bieten für alle Themen moderne Produkte und Add-ons, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten helfen, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.“

Thorsten Windus-Dörr ist Fachjournalist in Hannover.




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