Samstag, 24. Mai 2025

Bundesverband GeothermieStellungnahme zum Koalitionsvertrag

[06.05.2025] Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird der Geothermie eine wichtige Rolle für die Wärmewende zugewiesen. Der Bundesverband Geothermie begrüßt die geplanten Maßnahmen, sieht aber weiteren Handlungsbedarf bei Förderung, Regulierung und Umsetzung.

Die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat Geothermie als zentrales Element ihrer Klimapolitik im Koalitionsvertrag verankert. Der Bundesverband Geothermie (BVG) bewertet die enthaltenen Vorhaben grundsätzlich positiv, betont jedoch, dass nun rasch konkrete Schritte folgen müssen, um den Ausbau geothermischer Energie effektiv voranzutreiben.

Besonders begrüßt der Verband die geplante Novellierung des Geothermiewärmegesetzes (GeoWG), die Einführung eines Instruments zur Absicherung der Fündigkeit sowie die gesetzliche Regelung und Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Die BEW gilt als zentrales Förderinstrument für den Ausbau von Nah- und Fernwärmesystemen und soll künftig unabhängig von der jährlichen Haushaltslage mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Zusätzlich soll laut Koalitionsvertrag eine Entlastung von fünf Cent pro Kilowattstunde eingeführt werden. BVG-Geschäftsführer Gregor Dilger mahnt allerdings: „Es sollte sichergestellt werden, dass die Preissenkung auch beim Bürger und Kunden ankommt.“

Langfristiger Ausbaupfad

Neben der zügigen Umsetzung der geplanten Maßnahmen fordert der BVG einen langfristigen Ausbaupfad für alle geothermischen Technologien bis 2045. In der Strategie der neuen Bundesregierung sieht der Verband an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf.

So solle die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert werden, um die Lebensdauer geothermischer Anlagen besser zu berücksichtigen. Derzeit seien die Förderhöchstbeträge zu niedrig angesetzt, um bei vielen Projekten den Einbau langlebiger Erdwärmesonden und -kollektoren zu ermöglichen, die oft über 100 Jahre betrieben werden könnten. Auch die aktuelle Fernwärmeverordnung steht in der Kritik: Die Kopplung geothermischer Fernwärme an fossile Brennstoffpreise führe zu künstlicher Verteuerung einer eigentlich preisstabilen und versorgungssicheren Energieform.

Rechtliche Privilegierung

Darüber hinaus fordert der Verband eine rechtliche Privilegierung von Geothermieanlagen im Außenbereich – ähnlich wie sie für Windkraftanlagen bereits besteht. Dies könne die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Die oberflächennahe Geothermie, also die Nutzung von Erdwärme bis zu einer Tiefe von 400 Metern, müsse laut BVG zudem stärker sichtbar gemacht werden. Bisher werde sie in Statistiken und Strategien unter dem allgemeinen Begriff der Wärmepumpentechnologie zusammengefasst, wodurch ihr spezifischer Nutzen aus dem Blick gerate.

Geothermie gilt laut BVG als zuverlässige, effiziente und volkswirtschaftlich kostengünstige Energiequelle. Sie kann die Stromnetze entlasten und die regionale Wertschöpfung stärken. Der Bundesverband fordert daher, die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass das Potenzial der Erdwärmenutzung umfassend ausgeschöpft werden kann.





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