BundesnetzagenturSzenariorahmen Strom 2019
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Szenariorahmen für den nächsten Netzentwicklungsplan Strom genehmigt. Dieser dient den Übertragungsnetzbetreibern als Grundlage, um den weiteren Netzausbaubedarf bis zum Jahr 2030 zu ermitteln.
„Der Szenariorahmen bildet die Planungsgrundlage, wie viel Netzausbau über die beschlossenen Projekte hinaus zukünftig notwendig ist“, erklärte dazu Jochen Homann, Präsident der BNetzA. „Die Übertragungsnetzbetreiber sind nun gefordert, aus dem Szenariorahmen konkrete Netzausbauvorhaben zu ermitteln. Dabei sollen sie auch innovative Netztechniken und Betriebsführungskonzepte berücksichtigen. Zusätzlich trägt die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes dazu bei, den Netzausbaubedarf auf das unbedingt notwendige Maß zu minimieren.“
Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, hat sich die aktuelle Version 2019 des Szenariorahmens Strom gegenüber der letzten Version maßgeblich verändert. Grund hierfür seien die neuen Zielsetzungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 sei in allen Szenarien enthalten, werde jedoch durch unterschiedliche Ausbaupfade erreicht. Darüber hinaus enthalte der neue Szenariorahmen Strom Sonderausschreibungen für Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie höhere Offshore-Windenergiemengen.
Bezüglich der Sektorenkoppelung weisen die verschiedenen Szenarien nach Angaben der BNetzA unterschiedliche Innovationsgrade auf. So liegen ihnen etwa unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung der E-Mobilität und zum Einsatz von Strom bei der Wärmeversorgung zugrunde. Des Weiteren weisen die Szenarien einen unterschiedlich ausgeprägten Einsatz neuer Technologien im Stromsektor zur Steigerung der Flexibilität und Bereitstellung von Speicherkapazitäten auf.
In Abweichung zum letzten Szenariorahmen Strom 2017-2030 würden zudem nicht nur vier Szenarien genehmigt, sondern noch ein zusätzliches Zwischenszenario mit dem Zieljahr 2025, so die Bundesnetzagentur weiter. Dieses Zwischenszenario soll zur Prüfung der von den Übertragungsnetzbetreibern eingereichten kurzfristig durchführbaren Ad-Hoc-Maßnahmen zur Minimierung des Netzausbaubedarfs genutzt werden.
Den konsultierten Entwurf für den Netzentwicklungsplan 2019-2030 müssen die Übertragungsnetzbetreiber nun bis zum 15. April 2019 bei der Bundesnetzagentur einreichen.
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