Dienstag, 18. November 2025

BremenStadtteile sollen direkt profitieren

[17.10.2024] In Bremen soll künftig ein Teil der Erträge von Windkraft- und Freiflächensolaranlagen direkt an die naheliegenden Quartiere fließen können. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Abgabe der Anlagenbetreiber, mit denen die Bremer Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft entsprechende Verträge abschließen kann.
Eine Freiflächensolaranlage.

In Bremen sollen die Erträge von Windkraft- und Freiflächensolaranlagen künftig auch an die Stadtteile in der Nähe der Anlagen fließen.

(Bildquelle: Pixabay / Sebastian Ganso)

Bremer Stadtteile, die in der Nähe von Windkraft- oder Freiflächensolaranlagen liegen, können künftig von den Erträgen dieser Anlagen profitieren. Darauf weist jetzt die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Kathrin Moosdorf hin. Sie könne mit den Betreibern solcher Anlagen entsprechende Verträge abschließen. Wie einer Pressemeldung des Umweltressorts zu entnehmen ist, handelt es sich dabei um eine freiwillige Abgabe der Anlagenbetreiber.

„Windkraft und Solarenergie sind tragende Säulen für unsere klimafreundliche Energieversorgung“, sagt Moosdorf. „Dass ab sofort ein Teil der Erträge direkt in die Quartiere und den Naturschutz fließen kann, ist gut für die Umwelt und stärkt die Akzeptanz solcher Anlagen in der Bevölkerung. Es bringt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Natur vor die Haustür. In einem zweiten Schritt wollen wir perspektivisch erreichen, dass die Beiräte über einen Teil des Geldes selbst bestimmen und Umwelt- oder Naturschutzprojekte im eigenen Gebiet anschieben können.“

Beiräte können das Geld einsetzen

Bis die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, sollen mit den Einnahmen gemeinnützige Projekte zum Umwelt und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung gefördert werden, heißt es in der Pressmeldung. In einem zweiten Schritt sollen die Gelder zur Hälfte in den Bremischen Unterhaltungsfonds Naturschutz fließen. Die andere Hälfte soll an die betroffenen Beiräte gehen, die das Geld für Umwelt- und Naturschutzprojekte im jeweiligen Stadtteil einsetzen können.

Die freiwillige Abgabe der Energieanlagenbetreiber sei auf eine Regelung im Bundesgesetz für den Ausbau der erneuerbaren Energien (EEG) zurückzuführen. Dort ist die Höchstsumme von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde festgeschrieben. Derzeit liegen der Stadt Bremen Angebote von zwei Anlagenbetreibern vor, die die festgeschriebene Höchstsumme zahlen wollen. Dies würde der Stadt Einnahmen von jährlich rund 22.000 Euro bringen.





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