Dienstag, 7. Oktober 2025

Baden-WürttembergUntersteller will kein Fracking

[28.08.2013] Umweltminister Franz Untersteller betont, dass die Fracking-Methode weiterhin keine Option für Baden-Württemberg ist. Eine eindeutige Rechtslage sei vor diesem Hintergrund notwendig, um Missverständnisse auszuschließen.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat sich erneut klar gegen die Anwendung der Fracking-Methode im Land positioniert.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat sich erneut klar gegen die Anwendung der Fracking-Methode im Land positioniert.

(Bildquelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)

In einem Brief an den Bund für Umwelt und Naturschutz hat Umweltminister Franz Untersteller bekräftigt, dass es in Baden-Württemberg auf absehbare Zeit kein Fracking geben soll: „Wie bereits in der Vergangenheit werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass Fracking zur Förderung unkonventioneller Gasvorkommen nicht zur Anwendung kommt. Es herrscht bis heute keine Klarheit darüber, welche Risiken mit dieser Fördermethode tatsächlich verbunden sind.“ Der BUND hatte sich Ende Juli 2013 an das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gewandt. Dieses solle dafür sorgen, dass das Regierungspräsidium Freiburg die – aus Sicht des BUND rechtswidrig erteilten – so genannten Aufsuchungserlaubnisse nicht verlängert. „Wir wollen keine Förderung von unkonventionellen Gasvorkommen mittels Fracking in Baden-Württemberg. Darin besteht absoluter Konsens mit dem BUND und über die Parteigrenzen hinweg“, betont Untersteller. Die vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg für Ende September angekündigte Entscheidung für die Verlängerung der Konzessionen stellen laut dem baden-württembergischen Umweltminister keine Vorentscheidung für eine spätere Förderung mittels Fracking dar.
Vor diesem Hintergrund erinnerte Untersteller auch daran, dass Baden-Württemberg sich im Bund wiederholt für eine klarstellende Regelung eingesetzt hat, wonach Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode unter Einsatz wassergefährdender Stoffe solange gesetzlich verboten werden, bis Risiken für die Umwelt und das Grundwasser sicher ausgeschlossen werden können. „Hätte der Bund für eine eindeutige Rechtslage gesorgt, dann wäre von vorneherein klar gewesen, dass es sich bei der erst in einer späteren Entscheidung festzulegenden Technik, mit der die Kohlenwasserstoffe gegebenenfalls gewonnen werden sollen, auf jeden Fall nicht um Fracking handeln kann.“ Das baden-württembergische Umweltministerium hat laut eigenen Angaben gemeinsam mit dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau dafür gesorgt, dass sich die betroffenen Städte und Gemeinden vor einer Entscheidung über die Aufsuchungserlaubnis hierzu äußern können. Von dieser Möglichkeit werde bereits rege Gebrauch gemacht.





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