Onshore-WindkraftErste Zuschläge erteilt
Die Bundesnetzagentur hat in der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land vor allem Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt.
(Bildquelle: Barbara Thomas / pixelio.de)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt die Zuschläge für die erste Ausschreibung für Windenergie an Land erteilt. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentiert: „Die erste Ausschreibung für Wind an Land war erfolgreich. Das erfreulich hohe Wettbewerbsniveau ermöglichte einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,71 Cent.“ Damit sind die Fördersätze im Vergleich zum bisherigen Vergütungssystem gesunken. In welchem Maße, das berechnen derzeit Experten vom Bundesverband Windenergie. Da das bislang zweistufige Vergütungsmodell auf ein einfaches System umgestellt wird, können die Fördersätze nicht eins zu eins verglichen werden. Hinzu kommt, dass die Vergütungssätze im bisherigen System vierteljährlich abgesenkt wurden. Nach Angaben von Georg Schroth vom Bundesverband Windenergie würde die Vergütung nach dem bisherigen System am 1. Dezember 2018 nach Abzug der Absenkungen bei 6,9 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) liegen. Die jetzt bezuschlagten Projekte werden nach Schroths Einschätzung frühestens Ende 2018 oder Anfang 2019 realisiert.
Das Ausschreibungsvolumen war deutlich überzeichnet. Bezuschlagt wurden insgesamt 70 Gebote mit einem Gebotsumfang von 807 Megawatt (MW). Eingereicht wurden 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 MW.
Eine Besonderheit bei der ersten Ausschreibungsrunde war, dass die Zuschlagsmenge im so genannten Netzausbaugebiet (wir berichteten) begrenzt wurde. Während der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, außerhalb des Netzausbaugebietes bei 5,78 ct/kWh liegt, beträgt dieser innerhalb des Netzausbaugebietes 5,58 ct/kWh.
70 Prozent der insgesamt 169 eingereichten Gebote wurden von Bürgerenergiegesellschaften abgegeben. Entsprechend wurden diese in besonderem Maße bezuschlagt: Insgesamt 93 Prozent der Zuschläge beziehungsweise 65 Projekte entfallen auf Bürgerenergiegesellschaften. Für diese gelten besondere Regeln. So beträgt die Zuschlagshöhe für Bürgerenergiegesellschaften grundsätzlich 5,78 ct/kWh für Gebote außerhalb des Netzausbaugebiets und 5,58 ct/kWh für Gebote innerhalb des Netzausbaugebiets. Bei allen anderen Bietern entspricht der Zuschlagswert dem aktuell gebotenen Wert. Außerdem müssen Bürgerenergiegesellschaften bestimmte Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur erfüllen, die per Eigenerklärung darzulegen waren. Im Unterschied zu anderen Bietern können sie ein Angebot vor Erteilung der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) abgeben. 95 Prozent der Bürgerenergiegesellschaften haben laut BNetzA hiervon Gebrauch gemacht.
Da Bürgerenergiegesellschaften außerdem eine um 24 Monate verlängerte Realisierungspflicht zugestanden wird – statt 30 Monate 54 Monate – sind belastbare Aussagen zur Realisierungsrate erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, teilt die Bundesnetzagentur mit.
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