Montag, 16. Juni 2025

Netzentwicklungspläne 2030Bundesnetzagentur startet Konsultation

[08.08.2017] Der Netzausbaubedarf bis zum Jahr 2030 wird in den Netzentwicklungsplänen Strom und Offshore beschrieben. Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Konsultation beider Pläne gestartet.
Netzausbaubedarf 2017-2030 – bestätigte Maßnahmen

Netzausbaubedarf 2017-2030 – bestätigte Maßnahmen

(Bildquelle: Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt mit der Konsultation des Netzentwicklungsplans Strom Ne2017-2030 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2017-2030 begonnen. „Nach den derzeitigen Prüfungen sind alle Projekte im Bundesbedarfsplangesetz unverändert erforderlich“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Netzentwicklungspläne zeigen den Ausbaubedarf im deutschen Übertragungsnetz, der für eine sichere Stromversorgung bis 2030 erforderlich ist. Ein Entwurf dieser Pläne wurde bereits von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) öffentlich konsultiert und überarbeitet. Jetzt prüft die BNetzA die vorgeschlagenen Maßnahmen und veröffentlicht ihre vorläufigen Ergebnisse.
Wie die Bundesnetzagentur meldet, hält sie nach dem aktuellen Stand der Prüfung 90 der 160 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen für erforderlich. Gegenüber dem Bundesbedarfsplan handele es sich dabei um 30 zusätzliche Ausbaumaßnahmen. Hiervon seien allerdings lediglich zwei in neuer Trasse geplant. Für die Anbindung von Offshore-Windparks sieht die BNetzA zwei weitere Anbindungssysteme jeweils für Nord- und Ostsee als erforderlich an.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben die Übertragungsnetzbetreiber vorgeschlagen, an Land bis 2030 keine zusätzlichen Höchstspannungs-Gleichstromleitungen (HGÜ) zu errichten. Vielmehr sollen herkömmliche Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu gebaut werden. Leistungssteigernde Betriebselemente sollen das Übertragungsnetz zudem besser auslasten.
Da der Ausbau des Wechselstromnetzes davon abhängt, ob zukünftig weitere HGÜ hinzukommen, spricht sich die Bundesnetzagentur dafür aus, zunächst nur solche Vorhaben zu genehmigen, die unabhängig von künftigen Technologieentscheidungen in jedem Falle sinnvoll sind.
Laut Bundesnetzagentur trägt der Netzentwicklungsplan 2017-2030 den klimapolitischen Zielen Rechnung und berücksichtigt die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dies betreffe etwa Änderungen bei den Ausbaupfaden sowie die räumliche Verteilung von Windenergie an Land und der Stromerzeugung aus Biomasse. Auch zukünftige Entwicklungen zum Beispiel bei Speichern, bei der flexiblen Bereitstellung von Strom sowie im Zuge der Sektorkopplung seien in den Plänen berücksichtigt worden.



Stichwörter: Netze | Smart Grid, BNetzA, ÜNB


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