NiedersachsenAlarmsignal beim Windenergieausbau

Wirtschaftsminister Olaf Lies mit Vertretern niedersächsischer Verbände und Unternehmen der Windenergie.
(Bildquelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)
Der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies (SPD) hat in der vergangenen Woche mit Vertretern niedersächsischer Verbände und Unternehmen die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land diskutiert. „Die Unternehmen haben auf die dramatische Situation der Branche hingewiesen, die mit den Ergebnissen der ersten beiden Ausschreibungsrunden entstanden ist. Entgegen der Absicht der Bundesregierung, die Akteursvielfalt zu erhalten, haben sich wenige professionelle Projektentwickler einen Großteil des Ausschreibungsvolumens gesichert“, sagte der Minister. „Die Folgen sind eine Monopolisierung des Marktes sowie ein Fadenriss beim Ausbau in den kommenden Jahren. Damit sind nicht nur viele qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet, sondern auch unser mühevoll erarbeiteter internationaler Innovationsvorsprung in diesem Sektor.“
Als ein wesentliches Ziel bei der Umstellung auf Ausschreibungen hatte die Bundesregierung den Erhalt der Akteursvielfalt genannt. Wie das niedersächsische Wirtschaftsministerium meldet, entfielen jedoch bei der ersten Ausschreibung rund 35 Prozent des Ausschreibungsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften zweier Projektentwickler, in der zweiten Ausschreibungsrunde seien bereits über 60 Prozent an Bürgerenergiegesellschaften eines einzelnen Projektentwicklers vergeben worden. Somit sei entgegen der Absicht der Bundesregierung eine Konzentration auf wenige Akteure erfolgt. Zwar habe die Bundesregierung die Fehlentwicklung erkannt und mit einem Moratorium der Privilegien von Bürgerenergiegesellschaften für die ersten Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 reagiert, nach Auffassung des niedersächsischen Ministeriums hätte diese Änderung aber bereits zur dritten Ausschreibungsrunde 2017 erfolgen müssen.
Einschreiten erforderlich
Der Minister, Unternehmen und Verbände forderten entsprechend eine erneute Befassung mit dieser Fragestellung. Momentan drohe zumindest aufgrund der deutlich längeren Frist zur Realisierung von Bürgerenergieprojekten ein erheblicher Einbruch des Ausbaus in den Jahren 2019 und 2020. Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerte Ausbaupfad für Windenergie an Land lasse sich mit den jetzigen Ergebnissen nicht einhalten. Laut einer aktuellen Meldung fordern die Beteiligten die Bundesregierung stattdessen dazu auf, nur noch Projekte mit einer BImschG-Genehmigung für die kommenden Ausschreibungsrunden zuzulassen. Zusätzlich müssten auch für Bürgerenergieprojekte die kürzeren Realisierungsfristen gelten. Außerdem forderten die Politik und Branchenvertreter für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Sonderausschreibungen.
Andernfalls werden, so das Ministerium, Ende 2017 rund 2.700 Megawatt Windenergieleistung an wenige Akteure vergeben sein, deren Realisierung erst in über vier Jahren erfolgen könnte. Da die niedrigen Gebote nur aufgrund von technologischer Entwicklung überhaupt realisiert werden können, sei mit einer Realisierung vor Ende 2021 auch nicht zu rechnen. Da aber außerdem über 90 Prozent der bezuschlagten Projekte noch nicht über eine erforderliche Genehmigung nach dem BImschG (Bundesimmissionsschutzgesetz) verfügen, sei eine Realisierung auch grundsätzlich in Frage zu stellen. Gemeinsam mit den Verbänden und Unternehmen hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein gemeinsames Positionspapier mit den wichtigsten Forderungen an die Bundesregierung verfasst.
Zum Positionspapier Branchendialog Windenergie (PDF; 0,47 MB)
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