WindenergieMehr Nutzen vor Ort

Kommunen sollen per Abgabe an der Wertschöpfung von Windparks beteiligt werden.
(Bildquelle: Windwärts Energie)
Die bundesweite Zustimmung zu erneuerbaren Energien und Windenergie ist hoch. Diese allgemein positive Grundhaltung muss nach Auffassung des Unternehmens Windwärts konkret vor Ort, also an den Projektstandorten im ländlichen Raum, mit einer wahrnehmbaren wirtschaftlichen Beteiligung an der Wertschöpfung verbunden werden. So kann der Nutzen der Windenergie deutlich gemacht und die Akzeptanz langfristig gesichert werden.
Gegner melden sich zu Wort
Die Ziele der Bundesregierung sind ambitioniert: Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von aktuell 38 Prozent auf 65 Prozent steigen. Neben dem Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie auf See ist dafür pro Jahr ein Bruttozubau von rund 1.000 Windenergieanlagen an Land erforderlich. Aufgrund der heutigen Anlagendimensionen mit Gesamthöhen von mehr als 200 Metern werden diese überwiegend im ländlichen Raum errichtet werden. Doch vor Ort melden sich trotz der in der Regel mehrheitlichen Zustimmung der Bevölkerung immer häufiger auch Projektgegner lautstark zu Wort, wenn konkrete Pläne für einen Windpark veröffentlicht werden. Gut organisiert versuchen sie, Windenergieprojekte politisch und juristisch zu verzögern und zu verhindern.
Ohne die Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung wird der klimaschutzpolitisch erforderliche Ausbau der Windenergie langfristig in den Kommunen nicht durchsetzbar sein. Es gilt daher, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken und zu stabilisieren. Die Frage ist allerdings, welche Instrumente und Maßnahmen dafür geeignet sind.
Die Akzeptanz der mit der Windenergienutzung verbundenen Auswirkungen ist ein wesentlicher Aspekt von Windenergieprojekten. Dazu zählen beispielsweise angemessene Grenzwerte für Schallimmissionen und Schattenwurf sowie die zu vermeidende Gefährdung geschützter Tierarten. Dies erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Weitere Aspekte sind Kompensationsmaßnahmen für die Veränderung des Landschaftsbilds und eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung.
Gerechte Verteilung
Von ebenfalls großer Bedeutung sind Fragen der Verfahrens- und Verteilungsgerechtigkeit. Verfahrensgerechtigkeit wird mit Prozessen zur Beteiligung der Öffentlichkeit adressiert. Verteilungsgerechtigkeit thematisiert hingegen die ökonomische Beteiligung von Bürgern und Kommunen an der durch Windenergie vor Ort generierten Wertschöpfung.
Wie bei allen Infrastruktur- und Energieprojekten ist es unerlässlich, die Bevölkerung über die Gründe und die Sinnhaftigkeit des Vorhabens zu informieren und einen transparenten Planungs- und Genehmigungsprozess durchzuführen. Neben den formalen Wegen der Verfahrensbeteiligung sind Informationsveranstaltungen, Zukunftswerkstätten und Leitbildprozesse geeignet, um die Bürger in die Meinungsbildung einzubeziehen. Förderlich für eine hohe Akzeptanz ist es, wenn die Initiatoren des Projekts einen lokalen Bezug haben oder diesen zumindest suchen.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Beteiligung schaffen direkte Partizipationsmöglichkeiten der Anlieger oder ein regionales (vergünstigtes) Stromangebot eine positive Verbindung. Viele Projektentwickler und Betreiber von Windparks versuchen seit Langem, derartige Konzepte im lokalen und regionalen Zusammenhang zu entwickeln und umzusetzen. Was fehlt, ist ein Instrument zur Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung, das unabhängig vom Engagement einzelner Akteure und von regionalen Strukturen funktioniert und damit überall gleichermaßen anwendbar ist.
Drei Prozent für die Gemeinde
Bislang entstanden kommunale Einnahmen in der Regel lediglich aus der Verpachtung kommunaler Grundstücke für die Infrastruktur sowie aus nur eingeschränkt kalkulierbaren Einnahmen aus Gewerbesteuerzahlungen der Betreibergesellschaft. Zudem dauert es je nach Projekt und Standort viele Jahre, bis die Zahlungen der Gewerbesteuer beginnen.
Als schnell wirksames und verlässliches Instrument schlägt Windwärts vor, mittels der Windabgabe drei Prozent des Umsatzes aus der Stromproduktion eines neu errichteten Windparks an die Standortgemeinde sowie die Nachbarkommunen abzuführen. Je nach Anlagentyp, Höhe der Stromproduktion und Vergütungssatz sind jährliche Einnahmen zwischen 10.000 und 18.000 Euro pro Windenergieanlage zu erwarten. Durch die rechtliche Konzeption muss sichergestellt werden, dass diese Zahlungen nicht in den kommunalen Finanzausgleich fließen. So können Kommunen durch die Einführung einer kommunalen Windabgabe von Beginn an zuverlässig von der Wertschöpfung eines Windparks profitieren. Die positive Wirkung der kommunalen Windabgabe ist umso größer, je besser die Wahrnehmung der Einnahmen in Verbindung mit dem Betrieb des Windparks gestaltet werden kann. Windwärts schlägt daher eine optionale Steuerung der Mittelverwendung durch kommunal verankerte Gremien vor.
Bundeseinheitliche Regelung
Die Regierungskoalition in Berlin hat den Bedarf an einer Stärkung der Akzeptanz erkannt und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien vorgesehen. Standortgemeinden sollen stärker an der Wertschöpfung von Anlagen beteiligt und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgern verbessert werden, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien führt.
Die kommunale Windabgabe wird nicht alle Probleme lösen und nicht alle Kritiker verstummen lassen. Aber sie kann einen Beitrag dazu leisten, dass diejenigen profitieren, deren Wohnsitz sich in der Nähe der Anlagen befindet. Windwärts fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern daher auf, in den Prozess der Einführung einer Windabgabe einzusteigen und diese möglichst zeitnah umzusetzen.
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