WindenergieDie Ausbaulücke schließen

Windkraftanlage in Ebersheim.
(Bildquelle: juwi AG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 definiert neue Zielmarken für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030. Nach offizieller Verabschiedung des neuen EU-Klimaziels sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im April 2021 hat sich die Große Koalition mit nahezu unbekanntem Aktionismus aufgerafft, um noch vor der Sommerpause – und insbesondere vor der Bundestagswahl – ein verschärftes Klimaschutzgesetz sowie erste Korrekturen am EEG 2021 vorzulegen. Allerdings bleibt der Ausbau einer der beiden Säulen der Energiewende hierzulande, die Onshore-Windenergie, seit mehreren Jahren deutlich hinter den durch die Politik festgelegten Zielen und Erfordernissen zurück. So ist mittlerweile eine Ausbaulücke in der Größenordnung von 10.000 Megawatt entstanden.
Zwei Herausforderungen
Die Antwort auf die Frage, was für einen erfolgreichen Ausbau der Windenergie an Land erforderlich ist, ist längst kein Geheimnis mehr: Es sind nicht die Ziele und Zubaukorridore, wie sie im Klimaschutzgesetz und EEG zu finden sind, sondern die konkreten Maßnahmen dahinter, welche es erst möglich machen, diese Ziele zu erreichen. Gleichwohl ist bis heute (fast) nichts passiert. Für den Bereich Wind-Onshore lassen sich dabei zwei konkrete Herausforderungen herausschälen: Flächen im erforderlichen Umfang verfügbar machen sowie Genehmigungs- und Umsetzungshemmnisse abbauen. Im Wesentlichen sind dafür konzertierte und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern erforderlich. Die eingesetzten Instrumente müssen hinsichtlich ihrer Wirkung auf diese beiden Herausforderungen bewertet und entsprechend ihres Beitrags zu deren Lösung priorisiert und abgearbeitet werden.
Zentrale Maßnahme ist die bundesweit rechtssichere Ausweisung von ausreichend Flächen für die Windenergie. Berechnungen gehen davon aus, dass dafür im Schnitt circa zwei Prozent der Landesfläche erforderlich sind – aktuell beträgt dieser Wert gerade einmal 0,9 Prozent. Aufgrund der langen Zeiträume für die Flächenausweisung auf Ebene der Länder, Planungsregionen und Gemeinden, gefolgt von den erforderlichen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten muss sofort gehandelt werden, um bis 2030 erste Effekte zu erzielen.
Abbau von Genehmigungshemmnissen
Zum Abbau von Genehmigungshemmnissen müssen Arten- und Klimaschutz durch verlässliche Regelungen in Einklang gebracht werden. Klageverfahren sollten gestrafft und missbräuchliche Anwendungen des Artenschutzes reduziert werden. Auf ausgewiesenen Flächen muss der Windenergie bei der Abwägung zwischen Klima- und Artenschutz Vorrang eingeräumt werden. Im Gegenzug hat in ausgewiesenen Schutzräumen der Artenschutz Priorität.
Das Repowering von Bestandsanlagen – also der Ersatz alter, kleiner Anlagen durch neue, effizientere und leistungsstärkere Anlagen – sollte erleichtert werden, sodass akzeptierte Standorte auch weiterhin für die Erzeugung von Windstrom genutzt werden können. Denn allein bis zum Jahr 2025 fallen knapp 16.000 Megawatt Leistung aus der EEG-Förderung. Bis 2030 werden es 16.500 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 23 Gigawatt sein. Mehr als die Hälfte dieser Anlagen stehen auf Flächen, die aktuell nicht planungsrechtlich ausgewiesen und somit nur mittels Anpassungen im Genehmigungs-, Planungs- und Naturschutzrecht für ein Repowering geeignet sind.
Ebenfalls zu den „low-hanging fruits“ zählt die Lösung der Konflikte zwischen Windenergienutzung und ziviler sowie militärischer Flugsicherung. Etwa 1.000 Projekte mit knapp 4.800 MW Leistungskapazität werden durch Drehfunkfeuer verhindert. Allein die Übernahme international üblicher Standards könnte schätzungsweise die Hälfte dieser Projekte möglich machen. Neue Bewertungsmethoden aus dem Forschungsprojekt WERAN der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) würden den Konflikt nahezu vollständig auflösen. Durch Bundeswehr-Tiefflugkorridore werden zudem zusätzlich rund 900 Windenergieanlagen mit 3.600 MW blockiert.
Pauschale Verbote vermeiden
Bei der Frage, welche Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzes konterkarieren, sind allen voran pauschale Abstandsregelungen zu nennen. In Bayern etwa hat die so genannte 10H-Regelung zu einem faktischen Ausbaustopp der Windenergie geführt. In Nordrhein-Westfalen ist derzeit eine Regelung mit 1.000 Meter Abstand in Planung, die das dortige Flächenpotenzial ebenfalls signifikant einschränken würde. Untersuchungen zeigen, dass eine bundesweite Anwendung einer pauschalen Abstandsregelung von 1.000 Metern das Ausbaupotenzial der Onshore-Windenergie von 80 Gigawatt auf aktuell ausgewiesenen Flächen um bis zu 50 Prozent verkleinern würde. Eine restriktive Anwendung der Vorgaben, zum Beispiel in stark zersiedelten Gebieten, würde das Flächenpotenzial weiter reduzieren.
Kontraindiziert für einen erfolgreichen Klimaschutz sind auch pauschale Höhenbegrenzungen. Denn dadurch werden gerade die effizientesten Windenergieanlagen auf hohen Türmen mit langen Rotorblättern verhindert. In der Konsequenz ist somit mehr Fläche für Windenergieanlagen erforderlich, um die festgesteckten Ziele erreichen zu können. So muss bei einer Höhengrenze auf 150 Meter bis zu 20 Prozent mehr Fläche bereitgestellt werden, um den gleichen Windenergieertrag zu erzielen. Bei einer Höhengrenze auf 200 Meter sind immer noch zehn Prozent mehr Fläche erforderlich.
Kritisch zu bewerten sind darüber hinaus pauschale Verbote für Windenergie in Nutzwäldern oder auf Forstflächen. Mit 11,4 Millionen Hektar ist etwa ein Drittel der Fläche Deutschlands mit Wald bedeckt. Wird hier die Nutzung von Windenergie pauschal verboten, reduziert dies das verfügbare Flächenpotenzial substanziell. Insbesondere Kiefern- und Fichtenforste mit Vorschädigung durch Borkenkäfer oder andere Schädlinge – so genannte Kalamitätsflächen – kommen für Windenergieanlagen in Betracht.
Die Inhalte des vorliegenden Beitrags entstammen dem Impulspapier „Flächen bereitstellen und Genehmigungshemmnisse abbauen“ der Brancheninitiative Windindustrie.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Juli/August 2021 von stadt+werk erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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