Donnerstag, 9. Juli 2026

BundesnetzagenturBestätigung des Netzentwicklungsplans

[19.01.2022] Der jetzt von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 umfasst 1.000 Kilometer zusätzlicher Trassen sowie Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen. Insgesamt umfasst der Plan 28 neue leitungsbezogene Ausbaumaßnahmen im Stromnetz.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 bestätigt. Dies hat sie jetzt in einer Pressemeldung bekanntgegeben. Der Präsident der BNetzA, Jochen Homann, erläutert: „Gegenüber dem letzten Netzentwicklungsplan blicken wir nun weiter in die Zukunft. Die bisherige Planung erweist sich dabei einmal mehr als tragfähig, weiterer Netzausbau für ein klimaneutrales Zielnetz wird absehbar notwendig sein. Wir können bei der Planung des Stromnetzausbaus schnell auf die weitere Intensivierung des Klimaschutzes reagieren. Wir haben uns im Netzentwicklungsplan auf die Szenarien mit den intensiveren Erneuerbaren-Zielen fokussiert und bereiten auch für die neuen Offshore-Ziele den Weg.“
Wie die BNetzA mitteilt, umfasst der bestätigte Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan rund 1.000 Kilometer zusätzlicher Trassen sowie Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.
Im Zusammenhang mit Offshore-Wind bestätige die BNetzA zwei Projekte, bei denen mittels so genannter Multi-Terminal-Technik erstmals Gleichstromleitungen mit einer Leistung von zwei Gigawatt (GW) untereinander vernetzt werden können. Durch den Einsatz dieser Technik anstelle einzelner Punkt-zu-Punkt-Verbindungen könne der Stromnetzausbau effizienter und kostengünstiger realisiert werden.

28 Ausbaumaßnahmen bestätigt

Die BNetzA bestätige insgesamt 28 neue leitungsbezogene Ausbaumaßnahmen im Stromnetz. Diese Maßnahmen seien unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig.
Bestätigt würden zwei zusätzliche Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Korridore. Ein Korridor verlaufe zwischen Rastede (Niedersachsen) und Bürstadt (Hessen). Eine weitere Gleichstromverbindung sei zwischen Heide (Schleswig-Holstein) und Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern) zu errichten. Auf diese Weise würden bestehende Transportkapazitäten sinnvoll ergänzt, um Windstrom von See und aus Norddeutschland zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren, wo Bedarf besteht.
Zudem sei es angebracht, bereits jetzt Vorsorge zu treffen für eine schnelle Umsetzung des weiteren, sich aus dem Ziel der Klimaneutralität ergebenden Netzausbaubedarfs. Deshalb würden in die Planung der bereits im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommenen und der in diesem Netzentwicklungsplan neu bestätigten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme Leerrohre für potenzielle weitere Systeme mit einbezogen. Dies allerdings nur, sofern dadurch im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren keine nennenswerten Verzögerungen ausgelöst würden. Neben dem neu bestätigten Korridor zwischen Rastede und Bürstadt kämen hierfür die bereits im Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 erstmals bestätigten Vorhaben zwischen Wilhelmshaven und der Region Hamm sowie zwischen Heide und Polsum in Betracht.

Offshore-Anbindungssysteme

Der Netzentwicklungsplan ermittele nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und Anbindungspunkte an Land.
Für die Anbindung von Offshore-Windparks halte die BNetzA im Vergleich zu den bisherigen Planungen elf weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2040 für erforderlich. Damit könne, wie derzeit im Windseegesetz vorgesehen, bis zu diesem Zeitpunkt Offshore-Winderzeugung von 40 GW angebunden werden. Zukünftig würden sich diese Ziele erhöhen: Bestehende Anbindungssysteme sollen beschleunigt werden und weitere Anbindungssysteme hinzukommen.
Laut BNetzA ging der Bedarfsermittlung eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. In dieser Konsultation habe die BNetzA gut 300 Stellungnahmen erhalten. Sämtliche Stellungnahmen seien inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente auf ihre Bedeutung für die Entscheidung geprüft worden. Die BNetzA habe die Konsultation zudem mit zwei Informationsveranstaltungen begleitet.
Zusammen mit dem Netzentwicklungsplan sei auch der Umweltbericht konsultiert worden. Die Veröffentlichung des Umweltberichts zum Bundesbedarfsplan sei für die erste Jahreshälfte geplant.
Den weiteren Bedarf gelte es bis 2023 im nächsten Netzentwicklungsplan anhand der von der Bundesregierung angekündigten Weichenstellungen zu ermitteln.





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