HessenEnergiewende mit Naturschutz verbinden
Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat das Land Hessen jetzt wichtige landesrechtliche und planerische Grundlagen geschaffen, die den Bau neuer Windräder im Einklang mit dem Naturschutz ermöglichen sowie die Genehmigungsprozesse vereinfachen. Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mitteilt, werden zudem konkrete Maßnahmen zum Schutz windenergiesensibler Arten geplant und sukzessive umgesetzt.
In Hessen seien schon heute knapp zwei Prozent der Landesfläche für den Windenergieausbau reserviert – das ist sonst nur in Schleswig-Holstein der Fall. Eine Verwaltungsvorschrift erleichtere seit etwa einem Jahr den Behörden die Genehmigung neuer Windenergieanlagen, wenn sie auf diesen Vorrangflächen gebaut werden sollen. Außerhalb dieser Flächen sei die Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr möglich, sodass 98 Prozent der Fläche in Hessen frei bleibt von Windrädern. Zu Siedlungsgebieten gilt außerdem ein Mindestabstand von 1.000 Metern und Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten sind für Windenergievorranggebiete tabu. Schulungen für die Mitarbeitenden in den Genehmigungsbehörden sowie für die Projektierer stellen eine korrekte Anwendung der Verwaltungsvorschrift sicher.
Ein weiterer wichtiger Baustein in der naturverträglichen Energiewende sei das landesweite Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten. Es fördere gezielt Maßnahmen, die die Populationen von Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Abendsegler stärken. Ein neues landesweites Gutachten weise konkrete Gebiete aus, die sich hierfür besonders eignen. In diesen Räumen sollen zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen für Windenergie-Projekte umgesetzt werden. Diese zusätzlichen, für windenergiesensible Arten besonders wertvollen Räume gehen in die Neuaufstellung der Regionalpläne ein. Damit werde auch planerisch die Grundlage gelegt, beim Windenergieausbau den Bestand wichtiger Populationen zu sichern und zu stärken. „Diese vielfältigen Initiativen zeigen, dass in Hessen beides gelingt: Die Beschleunigung der Energiewende und der Schutz der Arten“, so Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Umweltministerin Priska Hinz (beide Bündnis 90/Die Grünen).
Ausgleichmaßnahmen
Angaben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zufolge sind sowohl die Verwaltungsvorschrift als auch das Artenschutzprogramm und das neue Gutachten zu den Maßnahmenräumen in einem umfangreichen Dialog mit den hessischen Naturschutz- und Windenergieverbänden sowie den Behörden entwickelt worden. „Wir sind in Hessen echte Vorreiter. Vieles von dem, was die neue Bundesregierung sich vorgenommen hat, haben wir in Hessen bereits umgesetzt“, sagten Al-Wazir und Hinz. „Die deutliche Zunahme der Genehmigungen im vergangenen Jahr ist ein gutes Signal. Es erreichen uns zudem viele positive Rückmeldungen, nicht nur von den Genehmigungsbehörden, sondern von der Windenergiebranche und Naturschutzverbänden über Hessen hinaus. Darum sind wir uns sicher, dass die Erleichterungen und Klarstellungen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und der Energiewende den nötigen Schub verleihen.“
Nun sei der Bund an der Reihe, seinen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu leisten, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Hinz und Al-Wazir appellierten zudem an die anderen Länder, dem hessischen Weg zu folgen: „Wir werden das Klimaziel 2045 nur mit einem deutlich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen. Dies darf aber nicht auf Kosten des Natur- und Artenschutzes gehen. Dafür sorgen wir in Hessen mit unserem umfangreichen Windenergiepaket, das wir im Schulterschluss mit Windenergie- und Naturschutzverbänden erarbeitet haben. Das gab es in Deutschland vorher noch nicht. Wir sind zuversichtlich, dass wir bald wieder an die hohen Steigerungsraten früherer Jahre anknüpfen können und Hessen bis zum Jahr 2045 unabhängig von fossilen und atomaren Quellen sein wird.“
Verwaltungsvorschrift Windenergie
Laut Ministerium schafft die am 1. Januar 2021 in Hessen in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie 2020 eine wichtige Grundlage für die Vereinbarkeit von Energiewende und Naturschutz. Sie treffe Regelungen für artenschutzrechtliche Fragestellungen, ohne dabei die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung aus dem Blick zu verlieren. Sie gebe außerdem den Genehmigungsbehörden eine Reihe von Maßnahmen an die Hand, um neben einem gut begründeten Abstand zum Brutplatz das Risiko für die Tiere zu senken. Dazu gehören etwa große Abstände zwischen Rotorunterkante und dem Boden, Weglocken der Vögel vom Standort der jeweiligen Windenergieanlage oder Abschalten der Anlage während hoher Flugaktivität von Fledermäusen und Vögeln.
Die nach breitem Dialog mit Landesplanungs-, Naturschutz- und Genehmigungsbehörden sowie den Verbänden des Naturschutzes und der Windenergie identifizierten Regionen für die Artenhilfsmaßnahmen befänden sich überwiegend im Umfeld der Natura 2000-Gebiete, in denen bereits viele Tiere der regionaltypischen Vogelwelt leben und aus denen heraus der nachhaltige Arterhalt langfristig gesichert werden kann. Das Gutachten beschreibe auch die hierfür geeigneten Maßnahmentypen.
Aktuell würden seitens der Windenergie-Projektierer zusätzliche Initiativen zur Beschleunigung des naturverträglichen Windenergieausbaus ergriffen. Der Landesverband Hessen des Bundesverbandes WindEnergie führt in Kooperation mit der Landesenergieagentur Hessen Fortbildungsveranstaltungen für die Gutachter der Windenergie-Projektierer durch. Ziel ist, die Qualität der komplexen naturschutzfachlichen Antragsunterlagen zu verbessern und auch den artenschutzrechtlichen Anforderungen der Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie transparent zu entsprechen.
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