GasversorgungReiche senkt Alarmstufe

Katherina Reiche informierte in Berlin über die Rückkehr zur Frühwarnstufe. Die Ministerin spricht von einem „guten Tag für die Versorgungssicherheit“.
(Bildquelle: BMWE / Chaperon)
Die Bundesregierung hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas zum 1. Juli 2025 aufgehoben. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung mit. Fortan gilt erneut die Frühwarnstufe, die erste von drei Eskalationsstufen des Plans. Der Notfallplan Gas beruht auf einer EU-Verordnung von 2017 und regelt das Vorgehen von Staat und Branche in Krisenlagen.
Lücken sind geschlossen
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte dazu: „Die Voraussetzungen für die Alarmstufe liegen nicht mehr vor.“ Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sei gesichert, Gasflüsse und Speicherstände seien stabil. Neue Flüssigerdgas-Terminals (LNG) und alternative Lieferländer hätten die Lücke geschlossen, die der Ausfall russischer Lieferungen im Jahr 2022 gerissen habe.
Das Ministerium hält die Frühwarnstufe dennoch aufrecht. Grund dafür sind geopolitische Risiken wie der Krieg in der Ukraine oder Spannungen im Nahen Osten. In dieser Stufe beobachtet ein Krisenteam den Markt und die Speicher, staatliche Eingriffe bleiben aber aus.
Das Ministerium will die Speicher bis zum Beginn der Heizperiode weiter füllen. Netzbetreiber:innen sollen Engpässe melden. Reiche kündigte an: „Wir werden weiter alles dafür tun, damit die Gasversorgung sicher bleibt.“
BDEW: Nachvollziehbar
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nannte die Entscheidung „nachvollziehbar“. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betonte, die Lage habe sich normalisiert, gleichzeitig müsse der Markt aber weiter diversifiziert werden. Russische Lieferungen machten im ersten Quartal nur noch 13 Prozent der EU-Importe aus. Die meisten deutschen Speicher seien zu rund 80 Prozent gefüllt.
Hintergrund: Notfallplan Gas
Der Plan sieht drei Stufen vor:
- Frühwarnstufe: Die Marktteilnehmer beobachten die Lage, der Staat greift nicht ein.
- Alarmstufe: erhebliche Verschlechterung, die der Markt noch selbst bewältigt.
- Notfallstufe: Der Staat ordnet die Verteilung und Einsparungen an.
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