Freitag, 13. März 2026

Baden-WürttembergLand unterstützt energetische Sanierung

[29.07.2025] Mit dem Neustart des Förderprogramms Klimaschutz-Plus unterstützt das Land Baden-Württemberg die Sanierung von Schul- und Verwaltungsgebäuden. Bis 2026 stehen dafür insgesamt bis zu 50 Millionen Euro bereit. Das Verfahren wurde vereinfacht, um den Kommunen die Antragstellung zu erleichtern.

Baden-Württemberg fördert ab sofort die energetische Sanierung kommunaler Gebäude mit verbesserten Zuschüssen und einem vereinfachten Förderverfahren. Nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums stehen dafür im Jahr 2025 bis zu 20 Millionen Euro und im Folgejahr bis zu 30 Millionen Euro aus dem kommunalen Investitionsfonds zur Verfügung.

„Mit der Neuauflage von Klimaschutz-Plus schaffen wir ein attraktives Förderangebot für unsere Kommunen, um sie auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung zu unterstützen“, sagte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) laut einer Pressemitteilung. Das Programm sei auch eine Reaktion auf Empfehlungen des Klimasachverständigenrats.

Förderung von Schulen und Rathäusern

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Maßnahmen an Schul- und Verwaltungsgebäuden. Die Förderung gilt für sogenannte nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Kommunen – also etwa für Schulen, Rathäuser oder Bürgerhäuser. Für energetische Sanierungen an Schulgebäuden sieht das Land Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der Sanierungskosten vor. Wird der KfW-Effizienzgebäudestandard 55 erreicht, sind sogar Zuschüsse bis zu 1,5 Millionen Euro pro Projekt möglich. Damit ergänzt die Landesförderung die reguläre Schulbauförderung.

Auch bei Verwaltungsgebäuden gibt es mehr Geld: Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erhalten Kommunen einen sogenannten BW-Bonus in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusammen mit der Bundesförderung kann so eine Gesamtförderquote von bis zu 45 Prozent erreicht werden.

Weniger Bürokratie, schnellerer Start

Das Umweltministerium betont die Vereinfachung des Antragsverfahrens. Es sei digitalisiert, der Aufwand für Abrechnung und Nachweis reduziert. Außerdem ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nach Antragstellung möglich, ohne dass zunächst auf eine Bewilligung gewartet werden muss. Ministerin Walker sagte: „Damit die notwendige energetische Sanierung kommunaler Gebäude schnell angegangen werden kann, bauen wir bürokratische Hürden ab.“





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