EnergieeffizienzgesetzStellungnahmen zur Gesetzesnovelle

Die Bundesregierung hat jetzt die Novelle des Energieeffizienzgesetzes beschlossen.
(Bildquelle: Adobe Stock)
Mit der Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) will die Bundesregierung die nationale Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie vereinfachen und stärker an EU-Vorgaben ausrichten. Wie der Digitalverband Bitkom, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) übereinstimmend berichten, enthält der Kabinettsbeschluss zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen und Rechenzentrumsbetreiber.
Künftig müssen nur noch Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 23,6 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Nach Einschätzung des VKU schafft das mehr Planungssicherheit und entlastet insbesondere kleinere Unternehmen. Gleichzeitig soll sich die Beratung stärker auf Betriebe mit höherem Einsparpotenzial konzentrieren.
Vorgaben zur Abwärmenutzung
Auch die Vorgaben zur Abwärmenutzung werden angepasst. Die Plattform für Abwärme bleibt bestehen, allerdings müssen künftig nur noch Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 23,6 GWh pro Jahr sowie Rechenzentren mit mehr als einem Megawatt (MW) nominalem Gesamtenergie-Input ihre unmittelbar anfallenden Abwärmepotenziale melden. Der VKU sieht darin einen praxisnäheren Ansatz. Abwärme könne einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung leisten, zugleich blieben die hohen Kosten für den Anschluss an Wärmenetze eine Herausforderung.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Rechenzentren. Nach Angaben des VKU wird die Pflicht, den Strombedarf bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2030 verschoben. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Energieeffizienz bestehende Anlagen stärker berücksichtigen. Bitkom bewertet die Änderungen grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch die weiterhin vorgesehene Nutzung der Energieverbrauchseffektivität (PUE) als zentralen Maßstab. Für die Effizienz eines Rechenzentrums seien auch Auslastung, Verfügbarkeitsanforderungen und Kühlkonzepte entscheidend. Bei der Abwärmenutzung verweist der Verband darauf, dass Betreiber zwar bereit seien, Wärme kostenneutral bereitzustellen, wirtschaftlich tragfähige Nutzungskonzepte und geeignete Abnehmer jedoch Voraussetzung für eine erfolgreiche Nutzung seien.
Stärkere Orientierung an EU-Rechtsrahmen
Der BDEW begrüßt insbesondere die stärkere Orientierung am europäischen Rechtsrahmen. Die Rückführung nationaler Sonderregelungen sei ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Nach Angaben des Verbands beziffert der Gesetzentwurf die möglichen Entlastungen für Unternehmen auf rund 834 Millionen Euro pro Jahr. Positiv bewertet der BDEW zudem, dass die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren in Wärmenetzen einen klareren gesetzlichen Rahmen erhält. Für den Ausbau der erforderlichen Infrastruktur fordert der Verband jedoch eine schnelle Umsetzung geplanter Förderinstrumente.
Kritik kommt weiterhin von kommunalen Unternehmen. Der VKU hält die Einsparpflichten für öffentliche Einrichtungen, darunter kommunale Abwasser- und Abfallentsorger, trotz einer leichten Absenkung von 2 auf 1,9 Prozent des jährlichen Endenergieverbrauchs für zu weitgehend. Viele Einrichtungen hätten ihre Effizienzpotenziale bereits weitgehend ausgeschöpft und stünden zusätzlich vor den Anforderungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie. Zudem bemängelt der Verband die kurze Frist für Unternehmen, die erstmals ein Energieaudit durchführen müssen.
Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte bewerten die Verbände die Novelle insgesamt als Schritt zu praxistauglicheren Regelungen. Zugleich fordern sie weitere Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für Investitionen, beim Ausbau digitaler Infrastruktur und beim weiteren Abbau bürokratischer Vorgaben.
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