Energiewende-Agenda 2020Ende der Flickschusterei?

Plenarsaal des Bundesrates: Sieben Länder bieten der Bundesregierung eine Kooperation in der Energie- und Klimapolitik an.
(Bildquelle: Bundesrat)
Die sieben amtierenden und designierten Minister für Umwelt und Energie der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen fordern die Bundesregierung dazu auf, die Energiewende mit den Ländern in einem Gemeinschaftswerk umzusetzen. Dazu bieten die Minister eine Kooperation in der Energie- und Klimapolitik im Bundesrat an. In einer gemeinsamen Presseerklärung heißt es: „Die abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung hat es jahrelang verschlafen, verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende zu schaffen. In der Energiepolitik gilt bislang das Prinzip der Flickschusterei.“ Um diese zu beenden haben die sieben Ressortchefs vergangene Woche in Berlin eine Energiewende-Agenda 2020 vorgestellt. Darin fordern die Landesminister, den Klimaschutz ehrgeizig voranzutreiben, weniger klimaschädlichen Kohlestrom zu produzieren und die erneuerbaren Energien konsequent auszubauen. Der Energiemarkt und die Förderbedingungen für erneuerbare Energien müssten jetzt mit dem Ziel angepasst werden, die Energiewende zügig und kosteneffizient umzusetzen. Konkret fordern die sieben Minister in dem Papier:
– Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse mit dem Prinzip einer festen Einspeisevergütung erhalten bleiben, die Vergütungshöhe jedoch überprüft werden. Ziel sei eine Steuerung über den Preis und nicht über die Menge. Deshalb lehnen die Minister einen Ausbaudeckel grundsätzlich ab.
– Die Befreiung von Unternehmen von der EEG-Umlage müssten europarechtskonform zurückgenommen werden, die Ausnahmebedingungen sollten sich an der EU-Strompreiskompensationsrichtlinie orientieren.
– Ein ökologischer Flexibilitätsmarkt mit regional ausgerichtetem Kapazitätsmechanismus könne notwendig werden, um den Neubau von modernen Gaskraftwerken, abschaltbaren Lasten und Speichern anzureizen. Ein allgemeiner und alle konventionelle Anlagen umfassender Kapazitätsmarkt sei nicht erforderlich.
– Gewerbliche und private konventionelle Eigenstromerzeugung sollten zukünftig einen angemessenen Anteil zur Finanzierung der Energiewende leisten.
– Für die Finanzierung zukünftig anfallender Forschungs- und Entwicklungskosten soll neben der Forschungsförderung aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung auch ein EU-Beihilfe-konformer Fonds geprüft werden.
– Das Marktversagen des CO-Zertifikatehandels müsse behoben und damit einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage begegnet werden. Zwei Milliarden überschüssige Zertifikate müssten dauerhaft vom Markt genommen werden. Auch auf europäischer Ebene sollten engagierte Klimaschutzziele sowie ambitionierte Ausbauziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz gesetzt werden. Solange diese Punkte nicht umgesetzt seien, sollen im Immissionsrecht für neue fossile Kraftwerke ein elektrischer Wirkungsgrad von 58 Prozent verbindlich vorgegeben werden.
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