Nordrhein-WestfalenFörderung von Mieterstrom-Modellen

Das Umweltministerium NRW fördert künftig Mieterstrom-Modelle.
(Bildquelle: Lichtblick SE)
In Nordrhein-Westfalen werden ab dem 1. November 2016 Mieterstrom-Modelle gefördert. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) sagt: „Wir wollen mit der Förderung erreichen, dass Mieterinnen und Mieter Strom, der auf ihren Dächern aus Photovoltaikanlagen produziert wird, kostengünstiger nutzen können als zum Grundtarif des örtlichen Stromversorgers. Damit können Mieterinnen und Mieter die Energiewende unmittelbar erleben.“ Insbesondere die Energiewende in den Städten soll mit dem neuen Förderprogramm vorangebracht werden. Seit dem 18. Oktober können in Nordrhein-Westfalen bereits Batteriespeicher zur Speicherung von Strom aus größeren PV-Anlagen gefördert werden. „Mein Ziel ist, Mieterstrom-Modelle und Speicher in NRW stärker zu verbreiten. Sie sind zwei wesentliche Bausteine für die Energiewende, die bisher fehlten und die außerdem dringend benötigte Geschäftsmodelle beispielsweise für die Energieversorgungsunternehmen oder die Energiegenossenschaften ankurbeln“, erläutert Remmel. „Wir schließen damit auch Lücken, die die Bundesregierung, ganz besonders bei der Teilhabe von Mieterinnen und Mietern im Rahmen der Energiewende, bislang nicht ausfüllt. Wir wollen im Jahr 2025 mehr als 30 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gewinnen.“ Dazu brauche es aber auch das Engagement der Wohnungswirtschaft und der Mieter in den fast fünf Millionen Mietwohnungen NRWs.
Zahlreiche Unterstützer und Lob vom BSW Solar
Wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, unterstützen zahlreiche Akteure die Forderung nach einer Unterstützung von Mieterstrom-Modellen. Dazu zählen unter anderem der Deutsche Mieterbund NRW, die Verbraucherzentrale NRW, die EnergieAgentur.NRW, der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband, der Landesverband Erneuerbare Energien NRW, die Arbeitsgemeinschaft sparsamer Energie- und Wasserverbrauch im VKU, sowie zahlreiche Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen. Auch Alexander Rychter, Direktor des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen, begrüßt die Initiative: „Die ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften beteiligen sich mit großem Engagement an der Energiewende. Modernisiert oder teilmodernisiert sind heute gut neunzig Prozent ihrer Bestände.“ Deshalb habe insbesondere die dezentrale Erzeugung regenerativer Energie im Wohn- und Stadtquartier ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von CO2-Emissionen. Ein Hindernis in Zusammenhang mit Mieterstrom-Modellen ist laut Rychter die Erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Rychter ruft den Bundesgesetzgeber dazu auf, diese aus dem Weg zu schaffen. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), lobt: „Wir begrüßen es sehr, dass Nordrhein-Westfalen mutig vorangeht und die Weichen dafür gestellt hat, die Energiewende nun auch in die Innenstädte zu tragen. Anders als Solarstrom vom Dach eines Eigenheims wird solarer Mieterstrom von der Bundesregierung derzeit noch zu Unrecht künstlich massiv verteuert, indem er mit der vollen EEG-Umlage belastet wird.“ Die Landeszuschüsse könnten diese Barriere jetzt überbrücken.
Ausgestaltung der Förderung
Unter Mieterstrom versteht das NRW Umweltministerium lokal aus PV-Anlagen produzierten Strom, der Wohnungs- oder Gewerbeflächen-Mietern angeboten wird und der nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden muss. Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die so genannten Konzessionsabgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom um 1,5 Cent billiger angeboten wird als im Grundtarif des örtlichen Versorgers. Gefördert werden die Umrüstung des Zählerkonzepts und datenbankbasierte Abrechnungssysteme. Antragsberechtigt sind vor allem Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Stadtwerke, Contractoren und Energiegenossenschaften. Die maximal mögliche Zuwendung je Vorhaben beträgt 30.000 Euro. Des Weiteren werden stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert, die eine Peakleistung größer 30 kW (Kilowatt) aufweist. Unterstützt werden die Ausgaben für entsprechende Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Betreiben des geförderten Stromspeichers. Bezuschusst werden 50 Prozent der Ausgaben, wobei die Obergrenze der Förderung pro Speicher bei 75.000 Euro liegt. „Speicher sind ein unverzichtbarer Baustein der Energiewende“, kommentiert Carsten Körnig. „Die neue Speicherförderung wird vielen Gewerbebetrieben in NRW die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ökostrom deutlich erleichtern. Es ist gut, dass die Landesregierung auch hier eine Lücke geschlossen hat.“
Zeitgleich zum Start der Landesförderung hat der BSW-Solar die kostenlose Broschüre „Geschäftsmodelle mit PV-Mieterstrom“ veröffentlicht sowie die erste Ausbaustufe eines Info-Portals gestartet. Der Verband rechnet nach eigenen Angaben mit einem großen Interesse an Mieterstrom-Modellen bei Mietern, Stadtwerken sowie bei der Wohungs- und Solarwirtschaft. Laut BSW-Solar verfügen bereits eine Million deutscher Eigenheime über eine Solarstromanlage, während das Potenzial auf Mietgebäuden bislang weitgehend brach gelegen habe. Nach Schätzungen des Verbands könnten mittelfristig rund vier Milliarden Kilowattstunden Solarstrom von Mietsgebäuden in Deutschland geerntet und direkt vor Ort verbraucht werden.
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