Samstag, 20. Dezember 2025

StudieIdeen für das EEG 2.0

[06.11.2013] Das Institut für Zukunftsenergiesysteme hat in einer Studie ermittelt, wie ein neues Energiemarktdesign aussehen müsste, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Fazit: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss novelliert werden, dessen positive Eigenschaften sollten aber erhalten bleiben.
Die Autoren haben in der Studie „Stromsystem-Design: Das EEG 2.0 und Eckpfeiler eines zukünftigen Regenerativwirtschaftsgesetzes“ mehrere Faktoren berücksichtigt.

Die Autoren haben in der Studie „Stromsystem-Design: Das EEG 2.0 und Eckpfeiler eines zukünftigen Regenerativwirtschaftsgesetzes“ mehrere Faktoren berücksichtigt.

(Bildquelle: www.izes.de)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat einen entscheidenden Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland geleistet. So lautet das Fazit der Studie „Stromsystem-Design: Das EEG 2.0 und Eckpfeiler eines zukünftigen Regenerativwirtschaftsgesetzes“, welches das Institut für Zukunftsenergiesysteme (IZES) im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung erstellt hat. In dem rund 160 Seiten umfassenden Gutachten werden Vorschläge für eine Weiterentwicklung des EEG konzipiert und begründet. Zusammenfassend fordern die Autoren, unter denen sich auch der Ökonom Professer Peter Bofinger befindet, eine Novellierung des EEG, ohne dass die positiven Eigenschaften des Gesetzes aufgegeben werden. Das sind laut Gutachten die hohe Investitionssicherheit, die Förderung von innovativen Technologien in einem frühen Stadium und eine große Akteursvielfalt aufgrund niedriger Risiken für die Betreiber. Dem gegenüber stehen überhöhte Renditen durch verspätete Tarifanpassungen bei großer Kostendegression. Auch die geringen bis kaum vorhandene Anreize für Anlagenbetreiber, sich an Preissignale zu orientieren, sollten überarbeitet werden. Bei der Frage, wie ein neues EEG aussehen könnte, werden verschiedenen Finanzierungsmodelle in der Studie beleuchtet und gegeneinander abgewogen. Die Autoren kommen dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass das bisherige einheitliche Vergütungsmodell des EEG den Charakteristika der unterschiedlichen Erneuerbare-Energien-Technologien nicht gerecht wird. Daher sollten mehrere Finanzierungsmodelle passend zu den Technologien angeboten werden. Ausschreibungsverfahren sollten grundsätzlich zu einer Senkung der Kosten und einer präziseren Steuerung des Ausbaus beitragen. Zum Erreichen der Ausbauziele für die erneuerbaren Energien seien Finanzierungsmodelle in allen Fällen aber zwingend notwendig.





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