Mittwoch, 5. November 2025

MainovaKeine Doppelstrukturen im Messwesen

[29.02.2016] Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender von Mainova, kritisiert die Ausgestaltung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende. In seiner jetzigen Form führe es zu steigenden Kosten aufgrund von Doppelstrukturen.

Der Mainova-Vorstandsvorsitzende Constantin H. Alsheimer hat sich jetzt zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende geäußert. „Intelligentes Messen von Energiemengen kann ein wesentlicher Baustein für den Erfolg der Energiewende sein“, sagt Alsheimer. So könnten smarte Messsysteme dazu beitragen, die stark schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu steuern. Außerdem seien sie die Basis für die Entwicklung neuer Smart-Home-Dienstleistungen für Kunden kommunaler Versorgungsunternehmen. Alsheimer wendet jedoch ein: „Aber so, wie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) derzeit im Entwurf vorliegt, entstehen für den Kunden höhere Kosten.“ Deshalb fordert er Anpassungen des gesetzlichen Rahmens. Momentan sei es so, dass die Verteilnetzbetreiber (VNB) die Kundendaten erfassten und an den Übertragungsnetzbetreiber (UNB) meldeten. Laut dem Gesetzentwurf sollen künftig aber die ÜNB die Kundendaten überprüfen und bündeln. Dadurch entstünden erhebliche Mehrkosten für die Kunden, weil die ÜNB eine neue und im Vergleich zu heute doppelte Struktur aufbauen müssten. Alsheimer: „Mainova fordert deshalb, den bestehenden Abrechnungsprozess zwischen ÜNB und VNB zu erhalten. Dies vermeidet unnötigen, zusätzlichen und kostspieligen Aufwand.“ Des Weiteren fordert Alsheimer den Erhalt kundenfreundlicher Verträge. So sollte es auch künftig möglich sein, das Messentgelt ganz unkompliziert über den Energieversorger abzurechnen und nicht über den künftigen Messstellenbetreiber, den der Kunde im Zweifelsfall noch nicht einmal kenne. Zum Hintergrund: Der VKU hatte den Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 4. November zwar begrüßt, hatte gleichzeitig aber auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen gedrängt (wir berichteten). Obwohl der Bundesrat am 18. Dezember wichtige VKU-Vorschläge aufgegriffen haben soll, hat die Bundesregierung nach Angaben von Mainova am 17. Februar die Mehrzahl der Empfehlungen des Bundesrats abgelehnt.





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