Freitag, 7. August 2026

Baden-WürttembergKlimaschutz-Programm reaktiviert

[04.02.2026] Kommunen in Baden-Württemberg können wieder Förderanträge für Beratungs- und Begleitmaßnahmen zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude stellen. Das Land reaktiviert dafür den zweiten Teil des Programms Klimaschutz-Plus und ergänzt die bereits laufende Investitionsförderung.

Für den zweiten Teil des BW-Förderprogramms Klimaschutz-Plus können wieder Anträge gestellt werden.

(Bildquelle: KEA-BW)

Kommunen in Baden-Württemberg können seit dem 1. Februar 2026 erneut Anträge für den zweiten Teil des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus stellen, der auf nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Gebäudesanierungen ausgerichtet ist. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Gefördert werden vor allem Beratungs- und Planungsleistungen, die Kommunen dabei unterstützen sollen, energetische Sanierungen systematisch vorzubereiten und umzusetzen.

Nach Angaben der KEA-BW richtet sich das Programm an Städte, Gemeinden und Landkreise, die angesichts eines hohen Sanierungsbedarfs bei Schulen, Rathäusern und weiteren öffentlichen Gebäuden unter erheblichem finanziellem Druck stehen. Im zweiten Programmteil sind unter anderem Zuschüsse für Gebäudesteckbriefe im Rahmen kommunaler Sanierungsstrategien, für kommunales Energiemanagement sowie für Qualitätsmanagement- und Prozessmanagementsysteme vorgesehen. Diese Instrumente sollen helfen, Klimaschutzmaßnahmen strategisch zu planen und in der Verwaltung zu verankern. Für externe Beratungsleistungen können Förderquoten von bis zu 75 Prozent des Tagessatzes in Anspruch genommen werden. Neu ist die Förderung von Kommunikations- und Beteiligungsmaßnahmen, die mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden und die Akzeptanz in der Bevölkerung stärken sollen.

Ergänzung bereits laufender Investitionsförderungen

Wie die KEA-BW weiter berichtet, ergänzt der zweite Programmteil die bereits laufende Investitionsförderung aus dem ersten Teil von Klimaschutz-Plus. Dort werden investive Maßnahmen an nicht wirtschaftlich genutzten Nichtwohngebäuden gefördert, etwa an der Gebäudehülle kommunaler Verwaltungsgebäude. Die Zuschüsse werden als sogenannter BW-Bonus zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude ausgezahlt. Für Schulgebäude ist ein weiterer Bonus vorgesehen, der an die Schulbauförderung des Kultusministeriums gekoppelt ist und gewährt wird, wenn besonders hohe energetische Standards erreicht werden.

Die Landesenergieagentur begleitet das Programm fachlich. Die Antragsbearbeitung erfolgt über die L-Bank, die das Verfahren nach Angaben der Programmverantwortlichen weitgehend digitalisiert hat. Vereinfachte Verwendungsnachweise sollen die Abwicklung beschleunigen und den administrativen Aufwand für Kommunen verringern. Detaillierte Förderbedingungen und weitere Programminformationen stellt das Umweltministerium des Landes online bereit.

Rückenwind für Sanierungsprojekte

Zur Zielsetzung des Programms erklärte Martin Sawillion, Leiter des Bereichs Grundsatzfragen und Förderprogramme bei der KEA-BW: „Die finanzielle Unterstützung, ob für Beratungsleistungen oder die Sanierung selbst, gibt den Kommunen Rückenwind für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften. Wer sie in Anspruch nimmt, spart bares Geld.“ Die Förderstruktur soll insbesondere kleineren Kommunen ohne eigene Fachabteilungen ermöglichen, externe Expertise einzubinden und strategische Klimaschutzaufgaben professionell umzusetzen.

Klimaschutz-Plus ist Teil der landesweiten Strategie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Mit der Kombination aus Investitionszuschüssen und der Förderung vorbereitender und begleitender Maßnahmen verfolgt das Land das Ziel, Sanierungsprojekte schneller, effizienter und mit höherem energetischem Standard umzusetzen.





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