Samstag, 8. August 2026

Stadtwerke TübingenNeuer Windpark in Rheinland-Pfalz

[30.07.2015] Die Stadtwerke Tübingen haben einen Windpark in den rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Framersheim und Gau-Heppenheim erworben. Bei der Planung und Umsetzung wurde auf ein ausgewogenes Verhältnis von Ökologie und Ökonomie geachtet.
Am Standort Framersheim befinden sich zwei der insgesamt vier Anlagen des neu erworbenen Windparks der Stadtwerke Tübingen.

Am Standort Framersheim befinden sich zwei der insgesamt vier Anlagen des neu erworbenen Windparks der Stadtwerke Tübingen.

(Bildquelle: Stadtwerke Tübingen)

In den beiden Ortsgemeinden Framersheim und Gau-Heppenheim in Rheinland-Pfalz haben die Stadtwerke Tübingen einen schlüsselfertigen Windpark erworben. Die vier Anlagen verfügen über eine Gesamtleistung von 13,5 Megawatt – genug, um damit etwa 6.800 Vierpersonenhaushalte mit Strom aus Windkraft zu versorgen. „Mit diesem Windpark bauen wir unser Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien um einen weiteren, entscheidenden Schritt aus“, sagt Ortwin Wiebecke, Sprecher der Stadtwerke-Geschäftsführung. Laut den Stadtwerken Tübingen sollen die Anlagen mit einer Nabenhöhe von 128 Metern vom Projektierer ABO Wind bis September 2015 in Betrieb genommen werden. ABO Wind hat bereits im Jahr 1998 einen der ersten Windparks des Unternehmens in Framersheim errichtet. „Dank der langjährigen Erfahrungen mit diesem windstarken Standort sind die Ertragsprognosen besonders zuverlässig“, erklärt ABO-Wind-Vorstand Matthias Bockholt.
Die beiden Anlagen in Framersheim stehen inmitten von Weinbergen. In Gau-Heppenheim werden die Anlagen auf für Getreide- und Spargelanbau genutzten Flächen errichtet. In beiden Fällen sei nach Angaben der Stadtwerke für eine ausreichende Balance von Ökologie und Ökonomie gesorgt. So seien die Einschränkungen für den Ackerbau in Gau-Heppenheim gering, da das Fundament einer Anlage nur rund 400 Quadratmeter messe. Hinzu kommen freizuhaltende Flächen für den Kranstellplatz. In Framersheim soll der Fledermausschutz durch phasenweise Abschaltungen in den Sommermonaten sowie durch ein zusätzliches Fledermaus-Monitoring gewährleistet werden. Zum Schutz der Grauammer werden ebenfalls besondere Vorkehrungen in Form einer Einfärbung des Mastfußes der Windenergieanlagen bis auf eine Höhe von 15 bis 20 Metern vorgenommen.





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