BundesnetzagenturNiedrigere Netzentgelte im kommenden Jahr
Ab dem 1. Januar 2025 sinken die Netzentgelte in Regionen mit starker Erzeugung von erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie spürbar. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte laut eigenen Auskünften am 18. Oktober die neue Regelung zur Netzkostenverteilung, die Haushalte in entsprechenden Regionen entlasten soll. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, betonte in diesem Zusammenhang: „Die Netzentgelte in Regionen mit starkem Zubau von Wind und Sonne sinken spürbar. Jetzt sind die Lieferanten am Zug, diese Vorteile auch an die Kunden weiterzugeben. Verbraucherinnen und Verbraucher können darauf achten, dass diese Vergünstigungen auch bei ihnen ankommen.“
Die Festlegung sieht laut Bundesnetzagentur vor, dass Netzbetreiber, die durch den Zubau von erneuerbaren Energien besonders belastet sind, einen finanziellen Ausgleich erhalten. Der „Aufschlag für besondere Netznutzung“ wird als gleichmäßige Umlage auf die Strompreise aller Verbraucher angewendet. Diese Maßnahme setzt auf eine bundesweite, faire Verteilung der Mehrkosten, sodass alle Stromverbraucher sich an der Finanzierung beteiligen. Der zugehörige Aufschlag wurde am 25. Oktober auf der Plattform netztransparenz.de veröffentlicht.
Die Maßnahme führt insbesondere in Flächenländern wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zu spürbaren Entlastungen für Durchschnittshaushalte mit einem Jahresverbrauch von etwa 3.500 Kilowattstunden (kWh). Haushalte in den Netzen von E.DIS Netz in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern können zum Beispiel mit jährlichen Einsparungen von knapp 100 Euro, in den Netzen von WEMAG Netz sogar über 200 Euro rechnen. Auch in Schleswig-Holstein und Bayern sind Einsparungen zwischen 43 Euro und 150 Euro möglich. Diese EE-Entlastungsbeträge sollen den Zuwachs erneuerbarer Energieanlagen berücksichtigen und so eine gerechte Verteilung der Netzkosten sicherstellen.
Diese Anpassung knüpft an bestehende Mechanismen zur Netzkostenverteilung an und ergänzt die § 19-Umlage des Strompreisbestandteils, mit der bisher entgangene Erlöse bestimmter Netzbetreiber ausgeglichen wurden. Die Bundesnetzagentur sieht in der Maßnahme eine bürokratiearme und rechtssichere Lösung für eine faire Verteilung der Netzkosten.
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