ThügaPositionspapier zum Fernwärme-Ausbau
Die Thüga und die Stadtwerke des Thüga-Verbunds haben gefordert, die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen kurzfristig anzupassen, damit die Transformation hin zu Netto- CO2-Emissionen in der Fernwärme bis 2045 gelingen kann. Wie die Thüga berichtet, haben sie jetzt in einem Positionspapier Lösungsvorschläge in vier Handlungsfeldern präsentiert.
Um die Stromversorgung in Deutschland mit zukünftig mehr als 80 Prozent erneuerbaren Energien zu sichern, seien zusätzlich etwa 40 Gigawatt an wasserstofftauglichen, flexiblen Kraftwerken für Dunkelflauten erforderlich. Es sei energetisch und technisch effizient, mindestens die Hälfte dieser Kraftwerke als flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) zu realisieren. Dies könne zügig umgesetzt werden, indem zum einen die Ausschreibungsvolumina aufgestockt und zum anderen die spezifischen Fördersätze erhöht werden.
Mit Blick auf die CO2-Ziele der Bundesregierung und den Ausbau erneuerbarer Energien sei es volkswirtschaftlich und klimapolitisch sinnvoll, der KWK-Erzeugung dauerhaft Vorrang zu geben. Dies könne daran geknüpft werden, dass am Standort einer KWK-Anlage auch eine Power-to-Heat-Anlage und ein Wärmespeicher betrieben werden. Solche Systeme könnten große Mengen von Überschussstrom einfach und kostengünstig aufnehmen und Strom dann liefern, wenn die Nachfrage am höchsten ist. Sie leisteten in doppelter Hinsicht einen Beitrag für die Versorgungssicherheit im Strom- und Wärmebereich.
Eine zuverlässige, bezahlbare und zunehmend klimaneutrale Wärmeversorgung sei nur dann möglich, wenn die Kommunen die Potenziale vor Ort bestmöglich erschließen können. Für die kommunale Wärmeplanung bedürfe es deshalb klar definierter Leitplanken seitens der Politik. Nur so könnten die entsprechenden Pläne zielführend erstellt und in der Umsetzung stärker finanziell unterstützt werden.
Alle Technologien zur CO2-Minderung zulassen
„Die Kommunen benötigen einen politisch formulierten Handlungsauftrag, um gemeinsam mit dem lokalen Energieversorger, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Partnern ihre kommunale Wärmeplanung zu erstellen und umzusetzen“, sagt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft. „Alle Technologien, die einen Beitrag zur CO2-Minderung leisten, müssen ebenso wie der Energieträger Wasserstoff zugelassen sein. Jede Art von Einschränkung auf Bundes- oder Landesebene führt dazu, dass CO2-Minderungspotenziale vor Ort nicht optimal ausgeschöpft werden können.“
Der Thüga zufolge hat die Bundesregierung mit dem Bundesförderprogramm Effiziente Wärmenetze (BEW) ein Instrument entwickelt, das die Transformation der Fernwärme systematisch unterstützt. Dieses Instrument müsse schnellstmöglich in Kraft treten. Der aktuelle Entwurf des BEW reiche jedoch nicht aus, um die Transformation und den Ausbau der Fernwärme entsprechend den bundespolitischen Zielen umzusetzen.
Die Thüga fordert, den Förderzeitraum für Fernwärme auf mindestens zehn Jahre zu verlängern. Dadurch entstehe Planungssicherheit für langfristige Investitionsentscheidungen, die notwendige Voraussetzung für die Etablierung hocheffizienter und erneuerbarer Wärmenetzsysteme sind. Das Gesamtbudget des BEW sollte bis 2025 schrittweise auf drei Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden. Diese Anpassung stelle sicher, dass der politisch gewollte Ausbau der Fernwärme bei gleichzeitiger Transformation hin zu erneuerbarer Wärme auch tatsächlich erfolgt.
Gebäude leichter an Fernwärme anschließen
Damit Fernwärme in vollem Umfang zur CO2-Minderung im Gebäudebestand beitragen und sich im Neubaubereich zu möglichst günstigen und sozialverträglichen Preisen entfalten kann, müssten potenzielle Kunden im Versorgungsgebiet auch Zugang zur Fernwärme haben. Die administrativen Hürden, um Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen, müssten daher von der Politik abgebaut werden.
Im reinen Kostenvergleich mit Einzelheizungen habe die Fernwärmeversorgung bislang oft einen Nachteil, weil hier im Sinne des Mieterschutzes keine Vergleichbarkeit gegeben ist. Aufgrund der CO2-Bepreisung müssten Fernwärmekunden verglichen mit Nutzern einer dezentralen Einzelheizung zurzeit etwa das Dreifache für CO2 bezahlen. Diese systembedingte Wettbewerbsverzerrung führe dazu, dass in einem Fernwärme-Versorgungsgebiet oft weniger effiziente Einzelheizungen mit höheren CO2-Emissionen verbaut werden. Daher sollte Fernwärme aus dem Anwendungsbereich der Wärmelieferverordnung herausgenommen und dauerhaft als zulässige Ersatzmaßnahme im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden.
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