BiogasratWarnung vor Wettbewerbsnachteilen

Laut Biogasrat wird der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote weder den klimapolitischen Herausforderungen im Verkehr noch den Erwartungen mittelständischer Hersteller von Biomethan und Bio-LNG gerecht.
(Bildquelle: adobestock)
Der Biogasrat kritisiert den am Mittwoch (10. Dezember) beschlossenen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote deutlich. Wie der Verband berichtet, werde der Gesetzentwurf weder den klimapolitischen Herausforderungen im Verkehr noch den Erwartungen mittelständischer Hersteller von Biomethan und Bio-LNG gerecht. Die Geschäftsführerin des Verbandes, Janet Hochi, verweist auf den Evaluationsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, der erneuerbaren Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen besonders hohe Klimaschutzleistungen zuschreibt: Biomethan komme demnach auf rund 174 Prozent, Bio-LNG auf 163 Prozent Treibhausgasersparnis gegenüber fossilen Ottokraftstoffen. Dennoch würden diese heimischen Kraftstoffoptionen im neuen Entwurf benachteiligt.
Dem Biogasrat zufolge plant die Bundesregierung, die doppelte Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe bereits 2026 zu streichen. Damit würden Produzenten von klimafreundlichem Biomethan und Bio-LNG Wettbewerbsnachteile gegenüber Anbietern nicht biogener erneuerbarer Kraftstoffe und gegenüber Fahrstrom erleiden, deren 3,5-fache beziehungsweise dreifache Anrechenbarkeit bis 2035 oder sogar 2040 bestehen bleibt. Dies treffe ein mittelständisch geprägtes Branchenumfeld, das in jüngster Zeit erheblich in neue Anlagen, Biokraftstoffproduktion und biogenen Wasserstoff investiert habe oder weitere Investitionen plane.
Wie der Verband betont, rührt die Kritik auch daher, dass eine so kurzfristige Gesetzesänderung den Grundsätzen von Vertrauensschutz und Rechtssicherheit widerspreche. Die vorgesehene Neuregelung greife in laufende wirtschaftliche Entscheidungen ein und entwerte rückwirkend bestehende Rechtspositionen. Der Biogasrat appelliert daher an die Abgeordneten der Regierungskoalition, Glaubwürdigkeit und Planungssicherheit zu wahren und die europarechtlich mögliche Doppelanrechnung zumindest über eine Übergangsphase bis 2030 aufrechtzuerhalten.
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