Mittwoch, 5. August 2026

Nordrhein-WestfalenWindenergie-Erlass novelliert

[14.05.2018] Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Novelle des Windenergie-Erlasses verabschiedet. Mit der Neuausrichtung des Windenergie-Ausbaus sollen die Kommunen in ihrer Planungshoheit unterstützt werden.

Die Novelle des Windenergie-Erlasses ist von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens beschlossen worden. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mitteilt, ist eine Neuausrichtung des Windenergie-Ausbaus das Ziel der Novelle. Dazu habe das Wirtschafts- und Energieministerium zuvor Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbände angehört und ihre Stellungnahmen ausgewertet. „Ich bin froh, dass wir mit der Einbeziehung des Wissens und der Erfahrung der Praxis so vielfältigen Input bekommen haben. Dies trägt zur Qualität des Erlasses bei“, sagt Wirtschafts- und Energieminister Professor Andreas Pinkwart.
„Unser Ziel ist es, die kommunale Planungshoheit zu stärken und einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherzustellen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ein 1.500 Meter Abstand zu reinen Wohngebieten eingeführt wird. Denn nur so können wir die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende weiter erhalten. Hierzu wollen wir auch das Repowering – also den Ersatz älterer durch leistungsfähigere und emissionsärmere Windenergieanlagen – unterstützen”, erklärt Pinkwart.
Mit der Änderung sollen die im Windenergie-Erlass rechtssicher umsetzbaren Anpassungen vorgenommen werden. Er zeigt auf, wie sie der Umzingelung von Siedlungen vorbeugen können. Die Novelle stärkt auch den Landschaftsschutz und belässt den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise mehr Spielraum als bisher. Im Hinblick auf einen Abstand von 1.500 Metern zu reinen Wohngebieten wurde ein Fallbeispiel aufgenommen, das zeigt, welche Lärmschutzanforderungen an einen Windpark durchschnittlicher Größe zu stellen sind, informiert das Ministerium. Zudem erfolgt der Hinweis auf die geplante Änderung des LEP mit einem Grundsatz für einen planerischen Mindestabstand zu reinen Wohngebieten von 1.500 Metern.
Der „Erlass zur Änderung des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ wird in Kürze im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und tritt damit in Kraft, meldet das Ministerium.





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