Sonntag, 30. November 2025

EnergiesteuerAntragsfrist auf Spitzenausgleich endet

[20.11.2014] Am 31. Dezember endet die Antragsfrist zum Spitzenausgleich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten auch für das Jahr 2014 vereinfachte Regelungen.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die im Jahr 2014 von Strom- und Energiesteuerrückerstattungen profitieren möchten, müssen bis zum 31. Dezember 2014 den Nachweis zur Einführung eines Systems zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz erbringen. Darauf weist die Deutschen Energie-Agentur (dena) in einer Pressemitteilung hin. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelt seit dem Jahr 2013 Steuererstattungen im Rahmen des Spitzenausgleichs bei der Energie- und der Stromsteuer. An diese Steuererleichterungen gekoppelt ist die Einführung von Energie- oder Umwelt-Management-Systemen beziehungsweise alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen. Die SpaEfV unterscheidet zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie großen Unternehmen. Zudem definiert sie für die Einführungsphase der Verordnung bis zum Jahr 2015 zwei Ansätze: Beim horizontalen Ansatz geht es um die Umsetzung in einzelnen Anlagen und Unternehmensteilen, beim vertikalen Ansatz um die schrittweise Einführung der Systeme im gesamten Unternehmen. „In diesem Jahr müssen alle Unternehmen bei Beantragung des Spitzenausgleichs mit einem vollwertigen System nach dem horizontalen Ansatz den Nachweis erbringen, dass das entsprechende System nun 60 statt bisher 25 Prozent des Gesamtenergiebedarfs abdeckt“, erklärt Annegret-Cl. Agricola von der dena.
Auch im Jahr 2014 greift laut dena beim Spitzenausgleich eine vereinfachte Regelung für kleine und mittlere Unternehmen: Sie können ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit abschließendem Energieauditbericht oder das alternative System der Anlage 2 der SpaEfV wählen. Um hierfür einen Nachweis zu erhalten, müssen KMU allerdings zusätzlich zur bisher geforderten Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs erstmals eine Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher dokumentieren.



Stichwörter: Finanzierung, dena


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