Schleswig-HolsteinStärkung der Kommunalwirtschaft
Das Gesetz zur Stärkung der Kommunalwirtschaft erleichtert unter anderem die gemeindliche Errichtung von Windparks in Schleswig-Holstein.
(Bildquelle: roja48 / pixelio.de)
Der schleswig-holsteinische Landtag hat jetzt das Gesetz zur Stärkung der Kommunalwirtschaft beschlossen. Dieses erweitert die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen. Sie sind durch das Gesetz stärker als bisher in der Lage, die Energiewende aktiv mitzugestalten und den Ausbau einer flächendeckenden Breitband-Infrastruktur voranzutreiben. Während die Kommunen etwa beim Netzausbau prinzipiell auf ihr Gemeindegebiet begrenzt waren, soll es ihnen künftig möglich sein, überregionale Telekommunikationsnetze zu errichten. Diese Änderung sei dringend geboten gewesen, da sich Kleinstnetze am Telekommunikationsmarkt nur schwer platzieren ließen. Wie die Landesregierung mitteilt, entfallen auch rechtliche Hindernisse, die bislang der Errichtung und dem Betrieb gemeindlicher Windparks entgegenstanden. Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt sagt: „Es ist gut, dass sich die Kommunen wieder vor Ort in Bürgerwindparks engagieren können. Wir wollen die Energiewende nicht den großen Stromkonzernen überlassen.“ Laut einer aktuellen Meldung der Landesregierung schreibt das Gesetz erstmals den Auftrag der kommunalen Energiewirtschaft fest. Neben den klassischen Geschäftsfeldern Erzeugung und Verteilung von Energie werde es künftig auch darum gehen, diese effizienter einzusetzen. Dazu gehörten zum Beispiel Angebote zum Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen. Damit sich hier Stadtwerke und das Handwerk nicht in die Quere kommen, haben sich Vertreter beider Berufsgruppen im Vorfeld zum Gesetz in einer Marktpartnervereinbarung verständigt. Studt: „Dieses Gesetz macht keinen Heizungsinstallateur arbeitslos. Vielmehr eröffnet es den Stadtwerken und dem Handwerk die erforderlichen Spielräume, um den neuen Markt der Energiedienstleistungen zu erschließen.“ Dem Gesetz seien intensive Verhandlungen vorausgegangen. So habe sich das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten mit den kommunalen Unternehmensverbänden und den Interessenvertretungen der Wirtschaft und des Handwerks intensiv beraten. Auch der Landesrechnungshof sei von Anfang an beteiligt gewesen. Ein Mehr an wirtschaftlicher Freiheit eröffne vor allem Chancen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Das Gesetz hält Kommunen aber auch dazu an, die demokratische Kontrolle über ihre Unternehmen zu stärken und das Controlling zu verbessern. Studt: „Die Gemeinden müssen sich wie ein guter Kaufmann stets über die wirtschaftliche Lage ihrer Unternehmen auf dem Laufenden halten. Das ist gesunder Menschenverstand. Und der findet sich jetzt auch im Gesetz.“
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