Mittwoch, 17. Juni 2026

BundesnetzagenturAusgleich für Mehrkosten

[02.09.2024] Die Bundesnetzagentur hat eine wichtige Entscheidung zur Verteilung der Mehrkosten in den Stromverteilnetzen getroffen. Ab dem Jahr 2025 werden Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Stromerzeugung entlastet.
Bundesnetzagentur beschließt Entlastungen für Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Stromerzeugung.

Bundesnetzagentur beschließt Entlastungen für Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Stromerzeugung.

(Bildquelle: 123RF.com)

Am Freitag vergangener Woche (30. August 2024) hat die Bundesnetzagentur eine neue Regelung zur Verteilung der Mehrkosten in Verteilernetzen mit besonders hohem Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2025 tritt diese Entlastung in Kraft, um Regionen, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien besonders belastet sind, finanziell zu unterstützen.
Die neue Festlegung der Bundesnetzagentur sieht ein Stufenmodell vor. Zunächst wird ermittelt, ob einem Netzbetreiber durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung besonders hohe Kosten entstehen. Dazu wird eine Kennzahl verwendet, die die angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchslast im Netzgebiet setzt. Netzbetreiber, die unter diese Regelung fallen, erhalten einen finanziellen Ausgleich.
Die Kosten dieser Entlastung werden bundesweit auf alle Stromverbraucher umgelegt. Konkret soll der Mechanismus des § 19 StromNEV genutzt werden, der bereits heute einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern vorsieht. Dieser Mechanismus wird nun erweitert, um die finanziellen Belastungen der betroffenen Regionen auszugleichen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: „Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien leben und wirtschaften. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe und Investitionen in die Netze kommen allen zugute.“
Im Laufe des Oktobers will die Bundesnetzagentur weitere Details veröffentlichen, darunter auch Schätzungen zu den konkreten Entlastungsbeträgen für die einzelnen Netzbetreiber. Die refinanzierten Entlastungsbeträge werden über einen Sonderaufschlag auf den Strompreis für alle Stromverbraucher erhoben, der von den Übertragungsnetzbetreibern am 25. Oktober bekannt gegeben wird.

Der Hintergrund:– Viele Stromverteilnetze in Deutschland sind noch nicht ausreichend digitalisiert und ausgebaut, was aber notwendig ist, um den regional erzeugten erneuerbaren Strom effizient aufnehmen und weiterleiten zu können. Die Kosten für den Ausbau und die Digitalisierung der Netze sind regional unterschiedlich, da erneuerbare Energiequellen wie Windkraft vor allem im Norden und großflächige Photovoltaikanlagen vor allem in ländlichen Gebieten installiert sind.
Derzeit tragen die Stromverbraucher in Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien die gesamten Kosten für die Integration dieser Energiequellen, was zu einer ungleichen Verteilung der Netzkosten führt. In Nord- und Nordostdeutschland sind die Netzentgelte als Teil der Stromkosten deutlich höher als in anderen Teilen Deutschlands, mit Unterschieden von bis zu zehn Cent pro Kilowattstunde.
Die Bundesnetzagentur hat mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Dezember 2023 die Kompetenz erhalten, über die Verteilung der Netzkosten zu entscheiden. In den kommenden Monaten wird die Behörde hierzu zahlreiche Festlegungen treffen müssen. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Beschlusskammern der Bundesnetzagentur zu, die die Regulierungsentscheidungen unter Berücksichtigung der besonderen europarechtlichen Anforderungen an Transparenz und Unabhängigkeit treffen.



Stichwörter: Politik, Bundesnetzagentur


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