Vermiedene NetznutzungsentgelteAbschaffung schwächt KWK

Das Frankfurter Heizkraftwerk West erzeugt neben Strom auch Wärme.
(Bildquelle: Melanie Schulz)
Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur, dem so genannten Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG), zugestimmt. Bei den vermiedenen Netznutzungsentgelten handelt es sich um Zahlungen für dezentrale Einspeisungen, die aus den Netzkosten finanziert werden. Das Gesetz schafft diese vermiedenen Netzentgelte bis 2030 schrittweise ab. In den Jahren 2017 und 2018 sollen in einem ersten Schritt die Berechnungsgrundlagen korrigiert werden, ab 2018 werden dann die vermiedenen Netzentgelte für Anlagen mit volatiler Stromerzeugung und ab 2021 für alle sonstigen dezentralen Anlagen gestrichen. Dabei werden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen vollständig und für Bestandsanlagen schrittweise über zehn Jahre abgeschafft.
Bundesminister Sigmar Gabriel sagt: „Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Kostengerechtigkeit bei den Netzentgelten. Die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte dämpft bundesweit die Netzkosten.“ Das Gesetz wirke einer Spreizung der Netzentgelte entgegen, da die Netzgebiete in Deutschland in unterschiedlichem Maße von den vermiedenen Netzentgelten betroffen seien, so Gabriel.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisieren das Gesetz, da es die Wirtschaftlichkeit dezentraler Kraftwerke und insbesondere von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) in Gefahr bringe. „Mit der heutigen Entscheidung drohen dezentralen Kraftwerken drastische Erlöseinbußen. Damit riskiert die Bundesregierung, dass ausgerechnet steuerbare und flexible dezentrale Stromerzeuger aus dem Markt gedrängt werden“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Bundesregierung verkennt so vor allem den systemstabilisierenden Beitrag steuerbarer Erzeugungsanlagen. Eine verlässliche Energiepolitik sieht anders aus“, so der BDEW-Chef.
Wie BDEW und VKU mitteilen, sind KWK-Anlagen, Laufwasserkraftwerke, Speicher, volatile Erneuerbare-Energien-Anlagen aber auch konventionelle Kraftwerke von der Neuregelung betroffen. Bislang bekommen diese Kraftwerke ein Entgelt dafür, dass sie dezentral und verbrauchsnah einspeisen und damit die Stromautobahnen auf Höchstspannungsebene entlasten. Der BDEW hält das Handeln der Politik für überstürzt. Kapferer: „Nach langem Ringen konnten Bundeswirtschaftsministerium und EU-Kommission sich im vergangenen Jahr auf eine rechtssichere Förderung der KWK einigen. Nun wird ohne Not die Wirtschaftlichkeit insbesondere der dezentralen und für die Energiewende so wichtigen KWK erneut in Frage gestellt.“ Die KWK-Ziele und CO2-Einsparungen seien mit der neuen Grundlage nicht zu erreichen.
Auch aus Sicht von VKU-Hauptgeschäftsführerin Katharina Reiche führt der Gesetzentwurf zu einer Schwächung der klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung. Reiche sagt: „Im Gegensatz zu Erneuerbare-Energien-Anlagen können steuerbare Anlagen Strom auch dann last- und verbrauchsnah produzieren, wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht. Durch die Nähe von Erzeugung und Verbrauch vermindern sie effektiv den Ausbaubedarf an Übertragungsnetzen.“ Ziel müsse es sein, solche Anlagen, die ihren Strom nahe am Verbrauchsort erzeugen und damit den Netzausbau vermeiden, noch stärker zu honorieren.
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