Freitag, 12. Juni 2026

FernwärmeverordnungAGFW fordert Nachbesserungen

[22.08.2024] Der Fernwärme-Spitzenverband AGFW begrüßt die Novelle der Fernwärmeverordnung, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Insbesondere fordert der Verband ein gesetzliches Preisanpassungsrecht, um die notwendigen Investitionen in die Wärmewende finanzieren zu können.

Der Fernwärme-Spitzenverband AGFW hat den Entwurf zur Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) grundsätzlich positiv bewertet, sieht aber in einigen Bereichen Nachbesserungsbedarf. Laut Werner Lutsch, Geschäftsführer des AGFW, ist die Novelle ein wichtiger Schritt, um die Wärmewende in Deutschland voranzubringen. „Die Branche ist bereit, die im Rahmen des ersten Fernwärmegipfels vereinbarten Anschlussziele von 100.000 Gebäuden pro Jahr zu erfüllen und die Versorgung auf klimaneutrale Energieträger umzustellen“, betont Lutsch. Dafür investiere die Branche bereits heute Milliarden in den Umbau der Fernwärmesysteme.

Förderinstrumente könnten nicht ausreichen

Ein kürzlich veröffentlichtes Prognos-Gutachten geht davon aus, dass bis 2030 Investitionen in Höhe von 43,5 Milliarden Euro notwendig sind, um die Ziele zu erreichen (wir berichteten). Lutsch zeigt sich jedoch besorgt, dass die bestehenden Förderinstrumente wie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) diese Investitionen nicht ausreichend unterstützen könnten.
Zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen fordert der AGFW ein gesetzliches Preisanpassungsrecht. Dieses Recht soll es den Fernwärmeversorgern ermöglichen, die Preise in bestimmten Fällen unabhängig von bestehenden Preisänderungsklauseln anzupassen, wenn Umbaumaßnahmen erforderlich sind. „Das bewährte System der Preisänderungsklauseln und deren Anpassung an veränderte Umstände ist für die Berücksichtigung von Sprunginvestitionen nur bedingt geeignet“, erklärt Lutsch. Er weist darauf hin, dass Investitionen in neue Erzeugungsanlagen die Kostenstrukturen erheblich verändern, was eine grundlegende Anpassung der Preisbestandteile erforderlich macht.

Warnung vor überbordender Bürokratie

Neben der Forderung nach einem Preisanpassungsrecht warnt der AGFW auch vor überbordender Bürokratie. „Transparenz darf nicht zum Selbstzweck werden“, so Lutsch. Der Informationsaufwand für die Versorger müsse in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen für die Kunden stehen. Er kritisierte, dass ein Zuviel an Informationen eher verwirre als dem Kunden zu helfen. Abschließend betont Lutsch, dass die Fernwärmeversorgungsunternehmen dringend verlässliche und stabile Rahmenbedingungen benötigen, um langfristig planen und investieren zu können.





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