WindenergieAuktionsmodell für Windparks
Das Beratungsunternehmen BET hat mehrere Vorschläge für eine wettbewerbliche und liquide Ausschreibung von Windkraftanlagen vorgelegt.
(Bildquelle: Karl-Heinz Laube / pixelio.de)
Erneuerbare-Energien-Projekte werden nach dem Willen der Bundesregierung künftig per Bieterwettbewerb vergeben. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurde bereits die erste Ausschreibung durchgeführt (21272+wir berichteten). Nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel arbeitet sein Haus „mit Hochdruck“ an Regelungen für weitere erneuerbare Energien. Hilfestellung könnte ein Gutachten geben, das vom Beratungsunternehmen BET im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums gemeinsam mit den Würzburger Professoren Peter Bofinger und Markus Ludwigs erarbeitet wurde. Der Vorschlag für ein Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land kommt zu dem Ergebnis, dass eine Kombination von drei Maßnahmen erforderlich ist, damit eine wettbewerbliche und liquide Ausschreibung zustande kommt:
● eine Anpassung des Referenzertragsmodells, nach dem die Windenergieanlagen ihre Förderung je nach Standort erhalten,
● ein Ausschreibungsmechanismus für eine regional ausgewogene Verteilung des künftigen Windenergieausbaus,
● ein gesonderter Mechanismus zur Preisfestlegung für kleinere Projektentwickler und Bürgerenergiegenossenschaften.
Regionalisierte Ausschreibung
Die Anpassungen am Referenzertragsmodell sehen eine Staffelung der Dauer der Vergütung vor. Demnach erhalten Standorte, die 70 Prozent des Referenzertrags bringen, für 20 Jahre eine Anfangsvergütung. Für windhöffigere Standorte wird die Dauer entsprechend abgesenkt. Die Höhe der Anfangsvergütung und damit die grundsätzliche Rentabilität des Windparks bestimmt sich über den in der Auktion ermittelten Gebotspreis und ist damit nicht Bestandteil der Anpassungen. Da auch ein angepasstes Referenzertragsmodell einen ausgewogenen Ausbau der Windenergie nicht sicherstellen kann, schlagen die Gutachter eine Regionalisierung vor. Danach soll Deutschland in zwei Teilräume aufgeteilt werden, denen jeweils eine Mindestquote am Zubau zugeschrieben wird. Damit möglichst viele Akteure an den Ausschreibungen teilnehmen können, sollen zudem kleinere Projektentwickler und Bürgergenossenschaften eine Zuschlagsgarantie erhalten. Sie können an der Auktion teilnehmen, ohne eine Vergütungsforderung zu nennen. Ihre angebotene Leistung wird berücksichtigt und sie erhalten den Preis des letzten bezuschlagten Gebots.
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