NiedersachsenGewerbesteueraufkommen für Offshore-Windparks gesichert

Niedersachsen hat die Gewerbesteuer für Offshore-Windparks neu geordnet.
(Bildquelle: 123rf)
Die niedersächsische Landesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Besteuerung von Offshore-Windparks vor der Nordseeküste neu gefasst und damit das Gewerbesteueraufkommen für die Kommunen im Land langfristig abgesichert. Wie aus einer Kabinetts-Presseinformation des Landes hervorgeht, wurde die Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und der Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten entsprechend geändert.
Ab dem Jahr 2026 soll der wesentliche Teil der Gewerbesteuereinnahmen aus den Offshore-Windparks der Stadt Wilhelmshaven zufließen. Unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen rechnet das Land mit jährlichen Einnahmen von rund 110 Millionen Euro. Davon sollen über den Kommunalen Finanzausgleich etwa 65 Millionen Euro auf andere niedersächsische Kommunen verteilt werden. Über die Gewerbesteuerumlage erhalten Land Niedersachsen und Bund gemeinsam wie bisher rund neun Millionen Euro. Im Ergebnis verbleiben nach diesen Abzügen rund 36 Millionen Euro im Haushalt der Stadt Wilhelmshaven.
Ausgeprägter Umverteilungseffekt
Nach Darstellung der Landesregierung führt diese Einnahmesituation dazu, dass Wilhelmshaven voraussichtlich keine Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben mehr aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten wird und zusätzlich eine Finanzausgleichsumlage zu zahlen hat. Ein erheblicher Teil der Mehreinnahmen komme damit anderen Gemeinden im Land zugute. Berechnungen des Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Basis des Finanzausgleichs 2025 zeigten, dass sich bei Wilhelmshaven ein besonders ausgeprägter Umverteilungseffekt ergebe.
Die Entscheidung, die Hebeberechtigung für die Offshore-Gewerbesteuer einer einzelnen Kommune zuzuweisen, begründet das Land mit Erwägungen der Rechtssicherheit und der praktischen Umsetzbarkeit. Niedersachsen verweist dabei auf andere Küstenländer: Schleswig-Holstein erhebt die Offshore-Gewerbesteuer seit 2007 über die Gemeinde Helgoland, Mecklenburg-Vorpommern plant nach Angaben des Landes ebenfalls eine entsprechende Zuweisung an eine einzelne Kommune.
Finanzminister Gerald Heere (Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab.“ Damit unterstreiche die Landesregierung die Bedeutung der kommunalen Finanzausstattung.
Urteil des Bundesfinanzhofs
Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Bis dahin hatte Niedersachsen in bestimmten gemeinde- und kreisfreien Gebieten, insbesondere im Küstenmeer, die Gewerbesteuer selbst erhoben. Während diese Praxis zunächst gerichtlich bestätigt worden war, entschied der Bundesfinanzhof, dass die Hebeberechtigung für Betriebsstätten im Küstenmeer ausschließlich einer oder mehreren Gemeinden übertragen werden dürfe.
Ohne die Änderung der Verordnung, so die Landesregierung, würde die Gewerbesteuer künftig an die Kommunen fließen, in denen die Betreiber der Offshore-Windparks ihre Geschäftsleitung haben. Diese Sitze lägen häufig außerhalb Niedersachsens, sodass erhebliche Einnahmen verloren gingen und zu etwa zwei Dritteln in andere Bundesländer abflössen. Das Land kündigt an, die finanziellen Auswirkungen auf Wilhelmshaven sowie die Umverteilung über den Kommunalen Finanzausgleich regelmäßig zu überprüfen und zu Beginn des kommenden Jahres Gespräche mit betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden zu führen.
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