Heidelberg/SchönauAusschreibung einer Windkraft-Fläche

Grafik von der vorgesehenen Potenzialfläche zwischen Ziegelhausen und Schönau für die Errichtung von Windkraftanlagen.
(Bildquelle: ForstBW)
Die Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW hat jetzt angekündigt, dass sie im Frühjahr dieses Jahres eine Potenzialfläche zwischen Ziegelhausen und Schönau für die Errichtung von Windkraftanlagen öffentlich zur Pacht anbieten wird. Wie ForstBW, die Stadt Heidelberg und Schönau in einer gemeinsamen Pressemeldung bekanntgeben, können interessierte Betreiber sich dann mit einem Angebot zur Nutzung der Fläche bei ForstBW bewerben.
Die Fläche liege zum Großteil im Bereich nördlich des Weilers Hasselbacherhof in Schönau sowie in den Bereichen Münchel und Lärchengarten in der Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau. Circa 400 Hektar befänden sich auf Schönauer Gemarkung und knapp 200 Hektar auf Heidelberger Gebiet. Die Areale seien vollständig im Eigentum des Landes.
Änderung rechtlicher Vorgaben
Die rechtlichen und politischen Vorgaben des Landes seien in den vergangenen Monaten in mehreren Punkten geändert worden, um den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg voranzutreiben. Eine Fläche zwischen Heidelberg und Schönau sei bereits in der Vergangenheit untersucht, vom Nachbarschaftsverband jedoch nicht weiterverfolgt worden. Das Land könne als Eigentümerin der Waldflächen die Ausschreibung ohne Zustimmung der Kommunen oder des Nachbarschaftsverbands vornehmen. Die beteiligten Behörden betonten, dass damit noch keine Genehmigung von Windkraftanlagen verbunden sei. Mit der Veröffentlichung der Potenzialfläche suche das Land zunächst interessierte Betreiber von Windrädern auf der betreffenden Fläche. Dem Gewinner des Angebotsverfahrens obliege es dann, konkrete Umsetzungspläne auszuarbeiten und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Nur wenn ihm dies gelingt, könne er – gegebenenfalls unter entsprechenden Auflagen – auf der ausgeschriebenen Fläche Windkraftanlagen errichten.
Sehr gut geeignete Fläche
Laut ForstBW handelt es sich bei dieser Fläche nach eingehender Prüfung um eine für die Windkraftnutzung sehr gut geeignete Fläche und einen wichtigen Baustein zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Bereits seit 2012 stelle ForstBW landesweit Staatswaldflächen für die Windkraftnutzung zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2021 sei das Ziel formuliert worden, dass in Baden-Württemberg 1.000 Windenergieanlagen entstehen sollen und der Staatswald hierfür Flächen für rund 500 Anlagen bereitstellen soll. In einer seit dem Jahr 2021 intensivierten Vermarktungsoffensive habe ForstBW bislang bereits 19 Windkraftstandorte angeboten. Die Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau biete sowohl bezüglich ihrer Windhöffigkeit (überwiegend über 250 Watt pro Quadratmeter), ihrer langgestreckten Nord-Südausrichtung sowie der Größe von rund 550 Hektar Planungsfläche (Potenzialflächen) für mögliche Windenergieanlagen hervorragende Voraussetzungen. Sie zähle damit zu den herausgehobenen Standorten in den Staatswäldern des Landes, bei denen keine bekannten Hindernisse gegen eine Windkraftnutzung sprechen.
Umfangreiche Gutachten
Von ForstBW werde diese Fläche zunächst bereitgestellt und an einen Projektierer verpachtet. Dieser lege auf der Grundlage umfangreicher Gutachten etwa zum Artenschutz, zur Ermittlung der exakten Windhöffigkeit und zu Erschließungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Zuwegungen erst fest, ob und wo die einzelnen Windenergieanlagen entstehen können. ForstBW lege großen Wert darauf, die Standortkommunen rechtzeitig vor einer Ausschreibung der Fläche über das Vorhaben und die Hintergründe zu informieren und begrüße es sehr, dass beide Städte, Heidelberg und Schönau, die Notwendigkeit eines Windkraftausbaus unter den Vorzeichen der Energiewende, zunehmender Autarkie und der Klimakrise ebenfalls sehen.
ForstBW werde diese Windkraftflächen nun zeitnah in einem Angebotsverfahren veröffentlichen. Ausgewertet werde es voraussichtlich im 2. Quartal. Dann könnte im Jahr 2024 die Gutachtenerstellung durch die Projektierer erfolgen und sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren anschließen. Windräder würden sich frühestens wohl erst im Jahr 2026 drehen. Weitere detailliertere Informationen erfolgten bei solchen Windkraftprojekten durch den Projektierer, der dann während seiner Planungsphase auch konkretere Angaben machen kann und die Öffentlichkeit informiert.
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