Dienstag, 21. Oktober 2025

EnergiepolitikBiogas-Verband rügt Bundesregierung

[24.04.2014] Der Fachverband Biogas übt scharfe Kritik an dem Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz: Für Biogasanlagen besteht kein Bestandsschutz.
Laut dem Fachverband Biogas gefährdert die Novelle des EEG den Betrieb und Bau von  Biogasanlagen in Deutschland.

Laut dem Fachverband Biogas gefährdert die Novelle des EEG den Betrieb und Bau von Biogasanlagen in Deutschland.

(Bildquelle: Florian Gerlach / pixelio.de)

Betreiber von Biogasanlagen in Deutschland können nicht mit einem gesicherten Schutz ihres Bestandes rechnen. Zu diesem Schluss kommt der Fachverband Biogas bei seiner Auswertung des Kabinettsentwurfs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Vor allem bei der Einführung der Höchstbemessungsgrenze sieht der Fachverband einen massiven Eingriff in den Bestandschutz. So habe eine Umfrage unter den Mitgliedern des Verbands ergeben, dass zahlreiche Betreiber von Biogasanlagen ihre bereits getätigte Finanzierung in Gefahr sehen. „Pro Anlage sprechen wir hier von Investitionen bis zu einer Million Euro“, erklärt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Stefan Rauh. Bislang hätten etwa 300 Betreiber und damit zehn Prozent der angeschriebenen Mitglieder auf die Umfrage reagiert. „Hochgerechnet auf den Bestand von 7.800 Anlagen kann man davon ausgehen, dass über 1.000 Biogasanlagen in Deutschland durch den aktuellen Kabinettsentwurf in ihrer Existenz bedroht sind“, so Rauh weiter.
Die Höchstbemessungsgrenze ergibt sich aus der maximalen Stromerzeugung in einem der vergangenen Kalenderjahre geteilt durch die Jahresstundenzahl. Die daraus errechnete Leistung der Anlage gilt als Basis für dessen weiteren Betrieb. Der Gesetzgeber berücksichtigt laut Fachverband Biogas aber nicht, auf welche tatsächliche Leistung das Konzept der Anlage ausgelegt ist: Betreibern, die erst in den vergangenen beiden Jahren erweitert haben, sei es nicht möglich, die volle Jahresstromproduktion zu erreichen. Diese würden nun auf eine zu niedrige Bemessungsleistung fixiert und könnten die ursprünglich vorgesehene Zielleistung nicht mehr erreichen. So könnten auch bereits abgeschlossene Wärmeverträge nicht erfüllt werden. Darüber hinaus würde der Kabinettsentwurf auch zahlreiche Landwirte ruinieren, die bereits in den Neubau einer Anlage investiert haben aber weder zum Stichtag (23. Januar 2014) eine Genehmigung vorliegen hatten noch bis Ende Juli 2014 in Betrieb gehen können. „Von der Planung bis zur Inbetriebnahme einer Biogasanlage vergehen bis zu anderthalb Jahre. Wer in den letzten Monaten Geld in die Hand genommen hat, um eine Neuanlage zu bauen, und die kurzfristigen Stichtage nicht einhalten kann, steht vor dem Ruin“, so der Geschäftsführer.





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