Dienstag, 9. September 2025

Offshore-WindkraftBranche fordert klare Weichenstellung

[24.07.2025] Viele Offshore-Windprojekte warten noch auf ihre Umsetzung. Die Branchenverbände sehen deshalb nun die Bundesregierung in der Pflicht, den rechtlichen Rahmen anzupassen, damit das Ausbauziel von 70 Gigawatt bis 2045 erreicht werden kann.

Montage eines Rotors in einem Windpark in der Nordsee.

(Bildquelle: Doti / Matthias Ibeler)

Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren in Deutschland 1639 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 9,2 Gigawatt am Netz. Weitere Windparks mit knapp zwei Gigawatt befinden sich im Bau. Doch viele Projekte warten noch auf ihre Umsetzung. Die Branche sieht die Bundesregierung in der Pflicht. Die Zahlen stammen aus einer aktuellen Erhebung des Beratungsunternehmens Deutsche WindGuard im Auftrag mehrerer Branchenverbände und Organisationen. Laut Studie sind Projekte mit einer Gesamtleistung von 3,6 Gigawatt bereits final beschlossen. Weitere Vorhaben mit einer Leistung von 17,5 Gigawatt wurden zwar bezuschlagt, aber bislang nicht vergeben.

Jetzt fordern die Organisationen BWE (Bundesverband WindEnergie), BWO (Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore), VDMA Power Systems, WAB (Windenergie-Agentur), das WindEnergy Network sowie die Stiftung Offshore-Windenergie klare politische Signale. „Die Offshore-Windenergie spielt für das Gelingen der Energiewende eine zentrale Rolle. Die Branche muss sich auf den Erhalt des Ausbauziels von 70 Gigawatt bis 2045 verlassen können“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Investitionen absichern

Aus Sicht der Organisationen braucht es dringend ein Erlösmodell, das Planungssicherheit schafft. In der Diskussion sind unter anderem Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs). Dabei wird ein fester Abnahmepreis garantiert, der von öffentlichen Stellen ausgeglichen wird, falls der Marktpreis darunterliegt. Gleichzeitig sollten bilaterale Stromabnahmeverträge – Power Purchase Agreements (PPAs) – weiter möglich sein. Der rechtliche Rahmen müsse europaweit möglichst einheitlich gestaltet werden.

Die Realisierungsfristen für neue Anlagen seien zu kurz, kritisieren die Verbände. Betreiberinnen und Betreiber müssen derzeit innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung des Netzanschlusses ihre Betriebsbereitschaft nachweisen. Künftig sollten es mindestens zwölf Monate sein. Damit lasse sich die Komplexität großer Windprojekte besser abbilden und unnötige Kosten bei der Netzanbindung vermeiden.

Ausschreibungen überarbeiten

Die jüngste Auktion brachte laut Pressemitteilung lediglich 180 Millionen Euro ein – deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Grund dafür seien laut Branchenverbänden ein zu hohes Risiko für Betreiberinnen und Betreiber sowie unflexible Vorgaben. Auch Engpässe in den Lieferketten wirken sich negativ aus.

Trotz Kritik wurde die Ausschreibung bereits zum dritten Mal nach denselben Regeln durchgeführt. Die reine Abfrage der Zahlungsbereitschaft sei weder investitionsfördernd noch marktgerecht, bemängeln die Organisationen. Auch die EU-Kommission lehne dieses Verfahren ab. Dass es nur noch zwei Bieter gab, sei ein weiteres Warnsignal. Die Forderung lautet: Eine grundlegende Reform des Auktionsverfahrens noch im laufenden Jahr.

Europaweit gleiche Bedingungen schaffen

Auf europäischer Ebene müsse ebenfalls gehandelt werden. Zentral sei die einheitliche Umsetzung des Net Zero Industry Acts, der Bürokratie abbauen und Investitionen fördern soll. Gleichzeitig brauche es faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Herstellerinnen und Hersteller sowie Zulieferer. Industriepolitische Unterstützung sei notwendig, um nicht hinter außereuropäische Anbieter zurückzufallen.

Auch der Schutz kritischer Infrastruktur steht im Fokus. Die Offshore-Windenergie sei systemrelevant, betonen die Verbände. Sicherheitslücken – etwa in der digitalen Steuerung – müssten vermieden werden. Dazu sollen die NIS2-Richtlinie der EU (Network and Information Security) sowie die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) schnell und wirksam umgesetzt werden. Die Bundesregierung müsse den rechtlichen Rahmen so gestalten, dass die Wirtschaft ihren Beitrag zur Sicherheit leisten kann – planbar und rechtskonform, heißt es in der Mitteilung.





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