Dienstag, 23. Juni 2026

BundesnetzagenturNeue Regeln für Energienetze

[25.07.2025] Die Bundesnetzagentur will die Regeln für Strom- und Gasnetze ändern. Damit reagiert die Behörde auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ein wissenschaftliches Gremium hält die Vorschläge für sinnvoll, sieht aber auch Diskussionsbedarf.

Für den Zugang zu Strom- und Gasnetzen sind die bisherigen Rechtsgrundlagen entfallen.

(Bildquelle: TransnetBW)

Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit die Rahmenbedingungen für den Zugang zu Strom- und Gasnetzen in Deutschland. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021, das die bisherigen Rechtsgrundlagen entfallen ließ. Die Entwürfe für neue Festlegungen wurden am 18. Juni 2025 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Diese läuft noch bis zum 30. Juli 2025.

Unterstützt wird die Regulierungsbehörde von einem unabhängigen Expertengremium, dem Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR). Dieses berät die Behörde seit Jahren in Fragen der Netzregulierung. Am Dienstag hat der Arbeitskreis eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen veröffentlicht.

Regulierung führte nicht zum „Stadtwerke-Sterben“

Darin heißt es unter anderem, dass die bisherigen zwanzig Jahre Regulierungserfahrung nützlich für die Weiterentwicklung seien. Eine echte Wettbewerbsdynamik habe sich aber nicht entfaltet, erklärte der Vorsitzende des Arbeitskreises, Jürgen Kühling. Der stellvertretende Vorsitzende Justus Haucap betonte, dass sich frühere Sorgen über ein „Stadtwerke-Sterben“ nicht bestätigt hätten. Seit der Einführung der sogenannten Anreizregulierung habe es keine nennenswerte Konsolidierung bei den Verteilnetzbetreibern gegeben. Vieles spreche dafür, dass die Regulierung bislang nicht zu streng gewesen sei.

Zentrale Punkte der Reformvorschläge

Die Bundesnetzagentur plant mehrere Änderungen:

  • Nicht beeinflussbare Kosten: Diese sollen in Zukunft seltener vom Effizienzvergleich ausgenommen werden. Das Ziel: mehr Transparenz, weniger Fehlanreize und geringerer Kontrollaufwand.
  • Dauer der Regulierungsperioden: Für Gasnetze ab dem Jahr 2032, für Stromnetze ab 2033, soll der Zeitraum von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.
  • t-2-Versatz: Dabei werden Betriebskosten für ein Jahr mit der Inflation von zwei Jahre zuvor hochgerechnet. Das schaffe Planungssicherheit und reduziere Bürokratie.
  • Kapitalkostenmodell: Die Behörde will künftig das international übliche WACC-Modell (Weighted Average Cost of Capital) nutzen.
  • Baukostenzuschüsse: Diese Zuschüsse von Anlagenbetreibern sollen bei der Eigenkapitalbasis herausgerechnet werden. Realkapitalerhaltung statt Mischsystem: Diese Umstellung verringere Komplexität und mache das System verständlicher – auch für internationale Investorinnen und Investoren.
  • Gewerbesteuer in der Erlösobergrenze: Aktuell wird die Steuer voll berücksichtigt. Damit werde Netzbetreibern unabhängig vom realen Steueraufwand die Eigenkapitalverzinsung nach Steuern ermöglicht.
  • Effizienzvergleich: Künftig soll ein Mittelwert zweier Bewertungsverfahren (SFA und DEA) für den Effizienzvergleich herangezogen werden.

Fazit des Arbeitskreises

Insgesamt bewertet der Wissenschaftliche Arbeitskreis die Pläne positiv. Haucap sagte: „Wir sehen die Pläne der Bundesnetzagentur, die bisherige Anreizregulierung behutsam weiterzuentwickeln, sehr positiv. Sie ist letztlich überfällig.“ Die Sorge um Investitionen teile der Arbeitskreis nicht. Auch Kühling betonte, dass eine konsequente Prüfung der Netzentgelte nötig sei, gerade angesichts der hohen Energiekosten für Haushalte und Unternehmen.





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