Samstag, 21. März 2026

EnergiegipfelBund und Länder sind sich einig

[02.04.2014] Beim Energiegipfel im Kanzleramt haben sich jetzt Bund und Länder über die Energiereform geeinigt. Während sich die Regierungschefs zufrieden über die Ergebnisse äußern, sehen Verbände auch nach dem Bund-Länder-Treffen noch viel Handlungsbedarf.
In einem Spitzengespräch im Kanzleramt haben sich Bund und Länder über die Energiereform geeinigt.

In einem Spitzengespräch im Kanzleramt haben sich Bund und Länder über die Energiereform geeinigt.

(Bildquelle: Bundesregierung/Kugler)

Bund und Länder haben sich gestern (1. April 2014) über die Energiereform geeinigt. „Ich freue mich, dass wir nach intensiven Beratungen mitteilen können, dass wir im Großen und Ganzen doch ein hohes Maß an Einigkeit über die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erreicht haben“, sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Auch die Ministerpräsidenten der Länder sind laut der Meldung zufrieden mit den Ergebnissen. „Das ist ein guter Tag für die Windkraft“, sagt etwa Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Auch die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) habe von einem ganz wichtigen Schritt gesprochen.
Wie die Bundesregierung meldet, waren sich die Gesprächspartner einig darüber, dass Bestandsanlagen und Erweiterungen von Anlagen zur Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage ausgenommen sein sollen. Die Höhe der Umlage soll künftig danach differenziert werden, ob der Strom für den Eigenbedarf aus erneurbaren Energien und in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt wird, oder konventionell.

Ausbaupfade flexibilisiert

Beim Ersatz älterer Windräder durch neue leistungsfähigere Anlagen werde nicht die gesamte Leistung des Windrad auf den Ausbaupfad angerechnet, sondern nur die Zusatzleistung der neuen Anlage. Beim Ausbau der Onshore-Windenergie gehe man von der Brutto- auf eine Nettoberechnung über, meldet die Bundesregierung. Zudem sollen nach dem Länder-Referenzertragsmodell jetzt auch mehr Windkraftanlagen im Binnenland möglich sein als ursprünglich geplant. Damit die Offshore-Windenergie im Jahr 2020 die Leistung von 6,5 Gigawatt erbringt, sollen neue Kapazitäten von rund 1,2 Gigawatt oberhalb dieser Grenze genehmigt werden. Hintergrund: Viele der bislang angemeldeten Projekte haben keine sehr hohe Realisierungschance. Sollte der Ausbaupfad überschritten werden, nehme man das in den folgenden Jahren wieder zurück. Die geplante Absenkung der Fördersätze soll abgemildert werden. Ohne dass dies auf den Ausbaupfad angerechnet wird, können künftig bestehende Biomasseanlagen erneuert und in ihrer Leistung ausgebaut werden.

Wichtige Fragen geklärt

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass sich Bund und Länder bei einigen wichtigen Fragen zur EEG-Reform einigen konnten. „Wir erwarten, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses dadurch nicht mehr nötig ist“, sagt Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Beratungen im Bundesrat dürfen den Zeitplan für das Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes nicht mehr gefährden.“ Es müsse jetzt genau beobachtet und geprüft werden, ob mit dieser Einigung die Kostendynamik und der weitere Anstieg der EEG-Umlage tatsächlich wie gewünscht gedämpft werden können. „Genau das kann erst beurteilt werden, sobald im parlamentarischen Verfahren die noch offenen Fragen geklärt worden sind.“ Darüber hinaus gibt es laut Müller weitere wichtige Richtungsentscheidungen, die bald getroffen werden müssen. „Insbesondere müssen in diesem Jahr die Weichen für Kapazitätsmärkte gestellt werden. Und auch der Umbau des Wärmesektors mit seinen enormen CO2-Minderungspotenzialen muss endlich in den politischen Fokus gerückt werden.“

Lichtblick und Schattenseiten

Kritisch äußert sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zu den Ergebnissen des Energiegipfels. BEE-Geschäftsführer Hermann Falk: „Die Regierungschefs der Länder haben ihr Möglichstes getan, damit die Energiewende weitergeht. Trotzdem bedrohen die Vorschläge der Bundesregierung unsere Branche akut, zum Beispiel durch die Belastung des Eigenverbrauchs von Sonnenstrom und durch die Deckelung der Bioenergie.“ Der BEE erkenne an, dass beim Ausbau der Onshore-Windenergie der immer noch zu niedrige Ausbaudeckel von 2,5 Gigawatt pro Jahr nicht mehr den Ersatz von alten Windanlagen enthalten soll. „Die Einrechnung des so genannten Repowering hätte den echten Zubau in den nächsten Jahren zum Erliegen gebracht“, sagt Falk. Ein Lichtblick sei es auch, dass der Neubau von Windrädern in Süddeutschland möglich bleiben soll. „Dies muss die Bundesregierung nun auch ins Gesetzt schreiben.“ Der Ausbaudeckel für die Bioenergie ist laut BEE hingegen noch immer so niedrig, dass ein Überleben der Branche unmöglich ist. Der Verband kritisiert außerdem, dass keine Verbesserung bei der Belastung von selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen beschlossen worden ist. „Dadurch bleiben die Modelle zum Beispiel von Energiegenossenschaften und für die Versorgung von Mietwohnung mit sauberem Strom bedroht“, so Falk. Ferner verunsichern die Pläne der Bundesregierung für generelle Ausschreibungen ab 2017 und eine Pflicht zur Direktvermarktung des Ökostroms die Investoren. Zudem sei die völlig inakzeptable Stichtagsregelung auch nach dem Energiegipfel unverändert.

Keine Entwarnung für Solarenergie

Mit Enttäuschung reagiert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf die Ergebnisse des Spitzengesprächs. In der für den Solarstromausbau entscheidenden Frage – der Befreiung solarer Selbstversorger von der EEG-Umlage – sei es dem Vernehmen nach zu keiner konkreten Einigung gekommen. Stromintensive Unternehmen bleiben von der EEG-Umlage weitgehend befreit, während nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung gewerbliche Solaranlagenbetreiber für die Nutzung selbst erzeugten Solarstroms ab August eine Energiewendeabgabe entrichten müssen. Mieter sollen bei solarer Direktversorgung die volle EEG-Umlage bezahlen. Diese Ungleichbehandlung stößt laut BEE bei der Solarbranche und bei Verbraucherschützern auf massive Kritik. „Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist ein wichtiger und kostengünstiger Treiber der Energiewende und sollte deshalb weiter von der EEG-Umlage befreit bleiben“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Andernfalls wird sich in Deutschland der starke Markteinbruch bei der Photovoltaik fortsetzen mit allen negativen Konsequenzen für die Arbeitsplätze in der mittelständischen Solarbranche.“ Rund 50.000 Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel.





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