Donnerstag, 8. Januar 2026

PhotovoltaikBundeskabinett regelt Ausschreibungen

[29.01.2015] Die Bundesregierung hat die Bedingungen für Auktionsverfahren bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgelegt. Erste Ausschreibungen sollen bereits 2015 erfolgen. Für die Solarwirtschaft gehen die Regelungen in die falsche Richtung.
Die neuen Regelungen zur Förderung von Solarparks stoßen beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf Kritik.

Die neuen Regelungen zur Förderung von Solarparks stoßen beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf Kritik.

(Bildquelle: BSW-Solar / Sharp)

Das Bundeskabinett hat gestern (28. Januar 2015) die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen verabschiedet. Demnach sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) per Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte: „Mit der beschlossenen Verordnung haben wir die Rechtsgrundlage für den Start der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Damit setzen wir den mit der EEG-Reform im vergangenen Jahr begonnenen Weg konsequent fort.“ Konkret sieht die Verordnung für das Jahr 2015 drei Ausschreibungsrunden vor, die erste (15. April) und zweite (1. August) jeweils über 150 Megawatt. Für die dritte Runde (1. Dezember) ist ein Volumen von 200 Megawatt vorgesehen. In den Folgejahren soll das Ausschreibungsvolumen weiter sinken — 2016 auf insgesamt 400 Megawatt und 2017 auf 300 Megawatt.

Aus für Sonnenstandorte?

Aus Sicht der Solarwirtschaft ist das deutlich zu wenig: Das geplante Auktionsvolumen reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen, mahnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Der Verband beklagt, dass der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte nach der neuen Regelung nicht genutzt werden dürfe. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird zudem die Größe jedes einzelnen Solarparks auf maximal zehn Megawatt gedeckelt bleiben. Anders als bisher sollen Solarparks keine festen Fördersätze mehr erhalten. Stattdessen wird ihre Solarstromleistung über mehrere Auktionsrunden ausgeschrieben. Die Bundesregierung setzt damit die Vorgaben der EU im Rahmen der Beihilfeleitlinien um, die laut BSW-Solar von der Erneuerbare-Energien-Branche scharf kritisiert werden. „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Passende Sonnenstandorte wären selbst dann nicht nutzbar, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliege. „Dies verteuert Solarstrom unnötig“, so Körnig weiter. Die neue Regelung des Bundeskabinetts betrifft nur Freiflächenanlagen. Solarstromanlagen, die auf oder an Gebäuden errichtet werden, sind davon ausgenommen.





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