Dienstag, 12. August 2025

BDEWEnergiebranche kontert Kritik

[11.03.2024] Angesichts der Kritik des Bundesrechnungshofs verweist die Energiewirtschaft auf sichtbare Fortschritte bei der Energiewende: Mit einem Anteil von über 50 Prozent erneuerbarer Energien an der Stromversorgung und Verbesserungen beim Netzausbau widerspricht der BDEW der Prognose einer Versorgungslücke.
Kerstin Andreae

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kontert die Kritik des Bundesrechnungshofs.

(Bildquelle: Thomas Imo Photothek/BDEW)

„Bei aller berechtigten Kritik in Einzelpunkten: Mit seiner Pauschalkritik schießt der Bundesrechnungshof über das Ziel hinaus“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in Reaktion auf einen Sonderbericht der Kontrollbehörde zur Umsetzung der Energiewende (wir berichteten). Diese Aussage unterstreicht die Überzeugung der Energiewirtschaft, dass die Energiewende in Deutschland auf einem guten Weg ist. „Die Fortschritte der Energiewende sind sichtbar“, so Andreae. Als Beleg führt sie an, dass die erneuerbaren Energien im vergangenen Jahr erstmals mehr als 50 Prozent zur Stromversorgung beigetragen haben. Auch beim Ausbau der Stromnetze komme die Branche voran.
Aber auch die Energiewirtschaft sieht Handlungsbedarf: „Klar ist, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter vereinfacht werden müssen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat bereits konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung gemacht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu beschleunigen“, sagt Andreae.
Eine Versorgungslücke im Stromsystem, wie sie der Bundesrechnungshof befürchtet, sieht der Branchenverband nicht. Im Vordergrund stehe jetzt der Ausbau wasserstofffähiger Gaskraftwerke. Dies sei eine zentrale Voraussetzung, um das Ziel eines vorgezogenen Kohleausstiegs zu erreichen. Ohne diesen Ausbau könne zwar der Kohleausstieg, nicht aber die Versorgungssicherheit gefährdet werden.
Zur Frage der Stilllegung von Kraftwerken verweist der BDEW auf ein etabliertes Verfahren. Kraftwerksbetreiber müssen eine geplante Stilllegung mindestens ein Jahr im Voraus bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Diese prüft gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern die Notwendigkeit des Kraftwerks für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit.
Der Verband betont auch die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für die Versorgungssicherheit sowohl auf der Strom- als auch auf der Wärmeseite. Die KWK leiste einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende und müsse bei der Kraftwerksplanung berücksichtigt werden (wir berichteten). Mit der Weiterentwicklung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus könne die KWK, insbesondere durch den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe wie Wasserstoff, die Versorgungssicherheit in Deutschland stärken.





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