BDEW-StudieKapazitätsmarkt kann KWK-Förderung nicht ersetzen
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) lassen sich grundsätzlich in einen technologieoffenen Kapazitätsmechanismus integrieren, doch ein solcher Markt kann die bestehende Förderung nach dem KWK-Gesetz nicht vollständig ersetzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Untersuchung, die der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beim Beratungsunternehmen Frontier Economics in Auftrag gegeben hat.
Die Bundesregierung plant derzeit die Einführung eines Kapazitätsmechanismus, um die Versorgungssicherheit im Stromsystem langfristig abzusichern. Vor diesem Hintergrund analysierte die Studie, wie sich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in ein solches Marktdesign einfügen lassen, welche regulatorischen Voraussetzungen nötig wären und wie der Mechanismus mit der bestehenden Förderung zusammenwirken könnte.
KWK-Anlagen spielen bereits heute eine zentrale Rolle in der deutschen Energieversorgung. Rund zwei Drittel der steuerbaren Stromerzeugungskapazitäten – etwa 60 Gigawatt – verfügen über eine Nutzwärmeauskopplung. Damit tragen sie zugleich zur Strom- und Wärmeversorgung, zur Effizienzsteigerung und zum Klimaschutz bei.
Für Investoren ist vor allem die langfristige Planbarkeit entscheidend. „Investoren brauchen einen langfristigen Planungshorizont. Sie müssen jetzt wissen, wie das künftige regulatorische Umfeld von KWK-Anlagen beschaffen ist“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Viele Anlagen seien inzwischen stark gealtert, sodass in den kommenden Jahren umfangreiche Ersatzinvestitionen anstünden. Ziel müsse ein stabiler Investitionsrahmen für moderne KWK-Anlagen sein, der gleichzeitig Überförderung vermeide.
Die Modellrechnungen der Studie zeigen, dass Erlöse aus einem technologieoffenen Kapazitätsmechanismus – bei gleichzeitig sinkenden Strommarkterlösen – die heutigen Zahlungen aus der KWK-Förderung unter aktuellen Marktbedingungen nicht vollständig kompensieren würden. Je nach Anlagentyp lägen die Gesamterlöse über die Laufzeit deutlich unter dem heutigen Niveau. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit wäre daher die konkrete Ausgestaltung des Kapazitätsmarkts.
Besonders kritisch könnten jährliche Gesamtemissionsgrenzwerte für die Teilnahme am Kapazitätsmarkt sein. Auch eine vollständige Anrechnung der stromseitigen Emissionen nach Vorgaben der europäischen Regulierungsbehörde ACER würde vor allem gasbasierte KWK-Anlagen mit hohen Anteilen an der Wärmeerzeugung einschränken.
Damit KWK-Anlagen dennoch sinnvoll teilnehmen können, sieht die Studie flexible Sekundärmärkte als wichtige Voraussetzung. Dort könnten Marktteilnehmer bereits eingegangene Kapazitätsverpflichtungen weitergeben und so auf wärmebedingte Einsatzrestriktionen reagieren, die für viele KWK-Anlagen typisch sind.
Als Fazit hält die Untersuchung fest: Ein technologieoffener Kapazitätsmechanismus kann die bestehende KWK-Förderung nicht ersetzen. Für Investoren sei deshalb eine zügige Verlängerung des Förderrahmens notwendig. Zudem müsse die Evaluierung der KWK-Förderung eng mit der operativen Einführung eines Kapazitätsmarkts verknüpft werden, um Planungssicherheit zu schaffen und gleichzeitig eine Überförderung zu vermeiden.
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