Freitag, 10. Juli 2026

BDEWUrteil schafft Rechtssicherheit für KWK-Förderung

[10.07.2026] Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz keine staatliche Beihilfe ist. Laut BDEW schafft das Urteil Rechtssicherheit für die Weiterentwicklung des KWKG.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern (9. Juli 2026) entschieden, dass die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe darstellt (wir berichteten). Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mitteilt, bestätigt das Gericht damit die Vorinstanz und widerspricht der Einschätzung der EU-Kommission aus dem Jahr 2021. Diese hatte die Förderung als staatliche Beihilfe eingestuft und die Weiterentwicklung des Gesetzes unter einen beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt gestellt.

Wichtiges Signal für die Energiebranche

Nach Auffassung des BDEW schafft das Urteil die notwendige Rechtssicherheit für die Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, erklärte: „Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt: Die Förderung im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist keine staatliche Beihilfe. Das ist ein wichtiges Signal für die Energiebranche und schafft die dringend notwendige Rechtssicherheit für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung.“

Der Verband verweist darauf, dass die Kraft-Wärme-Kopplung steuerbare Stromerzeugung und Wärmeversorgung verbindet und damit zur Versorgungssicherheit beiträgt. Rund 56 Gigawatt des deutschen Kraftwerksparks verfügten über eine Nutzwärmeauskopplung und stellten damit einen erheblichen Teil der steuerbaren Erzeugungskapazitäten bereit.

Novellierung des KWKG zügig vorantreiben

Der BDEW fordert die Bundesregierung auf, die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zügig voranzutreiben. Nach Angaben des Verbands seien ein langfristiger Investitionsrahmen und Planungssicherheit notwendig, um die Transformation der kommunalen Strom- und Wärmeversorgung fortzusetzen. Zudem könne die Kraft-Wärme-Kopplung das geplante Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) beim Aufbau steuerbarer Erzeugungskapazitäten ergänzen.

Der Verband verweist zudem auf Zeitdruck bei der Verlängerung des Gesetzes. Wegen der begrenzten Laufzeit des KWKG seien Zusagen für neue Anschlüsse an Wärmenetze teilweise bereits eingeschränkt. Nach Auffassung des BDEW sollte eine rechtssichere Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes spätestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.





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