Montag, 23. Februar 2026

BNetzANetzentwicklungsplan genehmigt

[04.03.2024] Die Bundesnetzagentur hat den neuen Netzentwicklungsplan der deutschen Übertragungsnetzbetreiber genehmigt. Darin wird erstmals ein klimaneutrales Stromübertragungsnetz skizziert.
Im Netzentwicklungsplan der deutschen Übertragungsnetzbetreiber wird erstmals ein klimaneutrales Stromübertragungsnetz skizziert.

Im Netzentwicklungsplan der deutschen Übertragungsnetzbetreiber wird erstmals ein klimaneutrales Stromübertragungsnetz skizziert.

(Bildquelle: Amprion GmbH / Haslauer)

Nach umfangreichen Prüfungen und Bürgerbeteiligungen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Netzentwicklungsplan (NEP) der vier deutschen Stromübertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW bestätigt. Der Plan umfasst Szenarien bis 2037 und 2045 und legt erstmals die Grundlagen für ein Stromübertragungsnetz, das einem klimaneutralen Energiesystem gerecht wird.

Neue Netzverknüpfungspunkte

Die BNetzA hat entschieden, zwei der fünf neuen Gleichstromverbindungen um jeweils zwei Gigawatt zu verstärken und neue Netzverknüpfungspunkte in Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zu errichten. Damit sollen die Übertragungskapazitäten in Richtung Süden verbessert werden. Darüber hinaus wurden 21 Offshore-Netzanbindungssysteme neu genehmigt, die eine optimale Bündelung von Onshore- und Offshore-Projekten ermöglichen und die Kapazitäten über das ursprünglich geplante Maß hinaus erhöhen.
Der Ausbau des Übertragungsnetzes hat zum Ziel, die Kosten für Redispatch-Maßnahmen zu senken und den Stromtransport von den Erzeugungs- zu den Verbrauchszentren effizienter zu gestalten. Zudem wird die Kapazität der Umspannwerke erhöht, um den zunehmend dezentral und regional erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien besser aufnehmen und verteilen zu können. Dies ist auch für die Bewältigung der zu erwartenden Laststeigerungen durch die Kopplung der Sektoren Wärme und Verkehr von Bedeutung.

Grundlage für den Bundesbedarfsplan

Dieser Netzentwicklungsplan bildet die Grundlage für den Bundesbedarfsplan, mit dem der Gesetzgeber die Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf dieser Vorhaben festlegt. Aktuelle politische Entscheidungen, wie etwa zur CO2-Speicherung, werden in die zukünftigen Netzausbauberechnungen einfließen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber arbeiten bereits am Szenariorahmen für den NEP 2025, der wiederum die Zieljahre 2037 und 2045 in den Blick nimmt und bis Ende Juni 2024 vorliegen soll.

Zusammenarbeit wird intensiviert

Um eine effiziente und nachhaltige Infrastrukturplanung zu gewährleisten, wird die Zusammenarbeit zwischen den Strom- und Gasnetzbetreibern intensiviert. Die Abstimmung der Ausbaupläne für das Strom- und Gasnetz auf einen gemeinsamen Zeitplan soll sicherstellen, dass die Infrastruktur den zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Großverbraucher werden aufgefordert, ihren Bedarf an Strom, Gas und Wasserstoff zu melden, um eine bedarfsgerechte Planung zu ermöglichen.





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