Schleswig-HolsteinNeue Regionalpläne Windenergie vorgestellt

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat jetzt erste Entwürfe neuer Regionalpläne für die Windenergienutzung vorgelegt.
(Bildquelle: adobestock)
Mit der Vorstellung der neuen Regionalpläne Windenergie unternimmt die Landesregierung Schleswig-Holsteins einen entscheidenden Schritt zur Erreichung ihrer energiepolitischen Ziele. Wie das Land mitteilt, enthalten die präsentierten Entwürfe rund 410 Vorranggebiete, die zusammen etwa 3,4 Prozent der Landesfläche ausmachen. Damit werden nicht nur die Vorgaben des Bundes-Windenergieflächenbedarfsgesetzes erfüllt, sondern auch das Landesziel von 15 Gigawatt installierter Windkraftleistung bis 2030 in greifbare Nähe gerückt.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) betonte, dass ein geordneter Ausbau der Windkraft für das Ziel eines klimaneutralen Industrielands bis 2040 unerlässlich sei. Die neuen Regionalpläne sollen dafür einen verlässlichen Rahmen schaffen. Ihr Kollege, Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen), hob hervor, dass Schleswig-Holstein mit der Windenergie über einen wirtschaftlichen Standortvorteil verfüge, den es auszubauen gelte. Die nun ausgewiesenen Flächen basieren auf einer Auswahl geeigneter Potenzialgebiete aus dem Landesentwicklungsplan Windenergie und wurden nach raumordnerischen Kriterien bewertet.
Zentrale Aspekte des Verfahrens waren Abwägungen zwischen Klimaschutzzielen und anderen Schutzbelangen wie Wohnbebauung oder Naturschutz. So wurde bei rund einem Viertel der Vorranggebiete ein Mindestabstand von 800 Metern zur Wohnbebauung festgelegt – etwa dort, wo bereits Anlagen bestehen und eine Vorbelastung gegeben ist. Für neue Vorrangflächen bleibt es bei einem durchgängigen Mindestabstand von 1.000 Metern.
Derzeit sind in Schleswig-Holstein etwa neun Gigawatt Wind an Land installiert. Weitere 2,7 Gigawatt sind genehmigt und kurz vor der Inbetriebnahme, weitere 2,4 Gigawatt befinden sich im Genehmigungsverfahren. Für die Landesregierung ist dies ein Zeichen, dass die Zielmarke von 15 Gigawatt bis 2030 erreichbar ist – vorausgesetzt, die nötigen Flächen stehen rechtzeitig zur Verfügung.
Mit Blick auf das Beteiligungsverfahren kündigte die Landesregierung eine Verkürzung der Anhörungsfrist von drei auf zwei Monate an. Zwei Drittel der neuen Vorranggebiete seien bereits Teil früherer Verfahren gewesen. Ziel ist es, die Regionalpläne bis Herbst 2026 festzusetzen. Die Entwürfe sind auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH zugänglich. Das formale Verfahren beginnt am 7. August.
Unabhängig davon soll die Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen „Beschleunigungsgebiete“ in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel wird in Schleswig-Holstein nicht mehr angewendet, sobald das Land die Flächenziele des Bunds erreicht – ein Ziel, das laut Ministerium nicht nur realistisch, sondern auch zeitnah erreichbar ist.
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