EnergiepolitikVerbände wollen vor Gericht ziehen
Mehre Verbände erwägen, gegen die jüngsten Gesetzesvorschläge und Leitlinienentwürfe zur Gestaltung der erneuerbaren Energien vor Gericht zu ziehen.
(Bildquelle: Lupo / pixelio.de)
Verbraucherschützer und die Solarwirtschaft wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die vorgestern (8. April 2014) im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) klagen. Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung gegen das Grundgesetz verstoße, so die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen. Kleine und mittelständische Unternehmen aus Handel und Gewerbe, aber auch große Privathaushalte, die Solarstrom für den Eigenbedarf nutzen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde eine Abgabe von rund drei Cent bezahlen. Wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) mitteilt, wären davon kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Mieter betroffen, die beim Bezug von Solarstrom vom Hausdach sogar die volle EEG-Umlage zahlen müssten. Da solarer Eigenverbrauch dem Gesetzesziel diene und die Energiewende praktisch umsetze, könne die geplante EEG-Abgabe als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz gewertet werden, so die Gutachter.
„Mit der Verfassungsklage wollen wir die Verursachergerechtigkeit bei der Finanzierung der Energiewende wieder herstellen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die solare Eigenstromerzeugung leiste einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Umsetzung der Energiewende auf der Basis einer breiten Bürgerbeteiligung. „Wer dieses Element durch widersinnige Abgaben behindert gefährdet die Energiewende. Wir dürfen nicht zulassen, dass Klimaschutz und Bürgerengagement bestraft werden“, so Körnig weiter. Dass eine Abgabe auf umweltfreundlichen Solarstrom unsinnig ist, meint auch Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik und Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Neue Photovoltaikanlagen verursachen keine nennenswerten Mehrkosten für die Verbraucher, entlasten aber erheblich die Umwelt. Die Eigenerzeugung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende.“
Nichtigkeitsklage gegen Brüssel
Rechtliche Schritte zieht auch der Bundesverband Energie (BEE) in Betracht. Die Europäische Kommission hat gestern (9. April 2014) neue Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet. Diese sehen vor, schrittweise zu einer marktorientierten Förderung der erneuerbaren Energien in Europa überzugehen. So sollen laut EU-Kommission unter anderem Ausschreibungsverfahren für Ökostrom eingeführt werden. Zudem enthalten die Leitlinien auch Kriterien dafür, wie energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien entlastet werden können. Der BEE empfiehlt den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, gegen die Leitlinien der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. „Die Leitlinien sind ein klarer Eingriff in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten auf dem Feld der Energiepolitik“, sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Sie stehen im offenen Widerspruch zur EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien und verletzen die Europäischen Verträge.“ Damit die Leitlinien keinen größeren Schaden bei den erneuerbaren Energien und damit beim Klimaschutz anrichten, sollten die EU-Staaten vor dem EuGH eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien einreichen. Mit dieser Forderung liege man auf einer Linie mit EREF, dem europäischen Dachverband der Erneuerbaren Energien, so der BEE.
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